Vorrede.
Im J. 1865 habe ich ein Buch über das Recht der
Eheschliessung veröffentlicht, dessen Ergebnisse bis auf
die neueste Zeit von der Wissenschaft im Ganzen angenommen ¬
worden sind, und vielleicht auch einigen Einfluss ¬
auf die Gesetzgebung geübt haben.
Freilich sind auch Anfechtungen nicht ausgeblieben,
aber diese bezogen sich auf Einzelheiten, die zum Theil
der Verbesserung bedurften, und berührten nicht tiefergehende -
Principien. Wo diese bekämpft wurden, kam
ich nicht in die Lage antworten zu müssen, weil die
Angriffe jedes wissenschaftlichen Werthes entbehrten.
Vor einigen Wochen ist indessen ein Buch des
Prof. Sohm erschienen: das Recht der Eheschliessung aus
dem deutschen und kanonischen Recht, geschichtlich entwickelt. ¬
Dasselbe bringt wenig neuen Apparat bei, aber
vertritt mit grossem Scharfsinn eine Lehre, welche
nicht nur zu der meinigen, sondern zu der aller Vorgänger ¬
im directen Widerspruch steht, und unmittelbare
Consequenzen für die Gestaltung des heutigen Rechtes
zieht. Das Buch enthält anziehende Untersuchungen,
bringt manche neue und werthvolle wissenschaftliche
Ergebnisse, und besticht jeden durch die Sicherheit der
Methode und die Folgerichtigkeit seiner Schlusssetzung.
Es ist eine wissenschaftliche Leistung im eigentlichen ¬
Sinne des Wortes.