Inhaltsverzeichnis : Selecta iuris publici novissima (Th. 47 (1765))

Das  II.  Capitel,
dern  hiesiger  Stadt,  consequenter  auch  der
Reichsversammlung  beschwerlichen  Verordnungen -
  zu  finden  geglaubet,  in  allen  dreyen  Reichs¬Collegus -
  vor  noͤthig  angesehen,  Jhro  Churfürstl. -
  Durchl.  zu  Bayern  dieserhalben  schriftliche -
  Vorstellung  zu  machen,  auch  das  vom
Churmaynzischen  Directorio  zu  solchem  Ende
aufgesezte  Concept-Schreibens,  nachdeme
solches  von  allen  dreyen  Reichs=Collegiis  begnehmiget -
  worden,  in  die  unverweilte  Expedition -
  zu  geben,  auch  hienach  dem  Herzoglich=Bayrischen -
  Gesandten  in  Abwesenheit.  Der
Chur=Bayrischen  Gesandtschaft  cum  commendatione -
  muturationis,  nebst  bestmoͤglichster -
  Unterstuͤtzung  dieses  von  gesamter  Reichsversammlung -
  an  Jhro  Churfürstl.  Durchl.
höchstbemüßigt=gebrachten  Desiderii  zu  insinuiren, -
  auch  seiner  Zeit  dieses  Schreiben  nebst
Beylagen  circuliren  zu  lassen  resolviret.
Nun  besagtes  Schreiben,  welches  in  der
Churmaynzischen  Canzley  expedirt,  und  wohlgedachten -
  Herzoglich=Bayerischen  Gesandten
zum  Einschluß  zugefertiget  worden,  haͤtte  das
unerwartete  Schicksaal,  nach  dem  solches,  weilen -
  es  von  vorermeldter  Gesandtschaft  nicht  angenommen -
  worden,  mediate  an  die  hoͤchste
Stelle  selbst  durch  die  Post  abgelauffen,  ohneröfneter -
  /  und  wie  es  heißt,  mit  dem  Auftrag
einer  dißfalls  abzugebenden  Erklaͤrung  an  den
Chur=Bayrischen  Hofrath  und  Legations-Secretarium -
  Bott  zuruck  gesandt  zu  werden.
Dieser
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
europäische  Rechtsgeschichte  —  Preußischer  Kulturbesitz  D
            
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