Full text: ¬Das Gesetz über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 (1)

Band XVII. 
Die Bedeutung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Eisenbahnverwaltungen mit be 
sonderer Berücksichtigung des Preussischen Rechts. Ein Ueberblick. Von Keiner, 
Amtsgerichtsrath in Wetzlar. 
Das Verordnungsrecht des Reichs-Eisenbahn-Amts nach Absatz 2 der Eingangs 
bestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899. Von Dr. 
Max Reindl, Sekretär bei der Generaldirektion der Kgl. Bayrischen Staatseisen 
bahnen in München. 
Ueber Verschulden des Beschädigten bei Unzurechnungsfähigkeit desselben. Eine 
Studie zum Oesterreichischen Eisenbahnhaftpflichtgesetz. Von Dr. Emanuel Tilsch, 
Advokat und Privatdozent an der böhm. Universität Prag. 
§ 567 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf Zustimmungsverträge gemäss 
§ 6 des Preuss. Kleinbahngesetzes vom 28. Juli 1892 unanwendbar. Von Professor 
Dr. Karl Hilse in Berlin 
Die Verantwortlichkeit der Eisenbahn für die Eisenbahngepäckträger. (Nach § 37 der 
neuen Deutschen Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899.) Von Dr. 
Georg Eger, Regierungsrath in Berlin 
Zinsforderungen bei Rückgriffsansprüchen der Berufsgenossenschaften gegen einen 
Eisenbahnunternehmer aus der Haftpflicht. Von Dr. Benno Hilse, Kreisgerichts 
rath in Berlin. 
A. Mangelhafte Verpackung von Gepäckstücken. B. Haftung der Eisenbahn für die 
Gepäckträger (§§ 31 und 37 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899) 
Von Dr. Max Reindl, Sekretär bei der Generaldirektion der Kgl. Bayrischen Staats 
eisenbahnen in München 
Die Haftung der Eisenbahn für ihr Personal (nach § 458 des Handelsgesetzbuchs vom 
10. Mai 1897 und § 9 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899). Von 
Dr. Georg Eger, Regierungsrath in Berlin 
Preisermässigung für die Reichspost im Kleinbahnbetriebe. Von Professor Dr. 
Zui 
Karl Hilse in Berlin. 
Gepäckbeförderung. Eine kritische Studie zu § 37 der Eisenbahn-Verkehrsordnung 
Die 
vom 26. October 1899. Von Dr. F. Gorden, Amtsrichter in Hamburg. 
Einige Urtheile über die Zeitschrift. 
„Wir haben dieses treffliche Unternehmen von Anfang an in unserem Blatte kritisch 
gewürdigt und blicken mit kaum geringerer Befriedigung als der Herausgeber und die Verlags 
handlung auf die gedeihliche Entwicklung zurück. Die juristische Litteratur anderer Völker wird 
schwerlich ein ebenbürtiges Journal aufweisen können, und die Verwaltungen von Voll- und 
Kleinbahnen, ferner Richter und Anwälte werden gut thun, sich den Inhalt mit grösster 
Zeitschrift f. Transportwesen und Strassenbau 
Sorgfalt zu Nutzen zu machen ... 
„.. Diese unter den Publicationen eisenbahnrechtlichen Inhalts eine hervorragende 
Bayrische Verkehrsblätter. 
Stelle einnehmende Zeitschrift ... 
„.. Die getroffene Auswahl verdient insofern volle Anerkennung, als jedem der mitgetheilten 
Rechtsfälle ein besonderes juristisches Interesse innewohnt. Wenn, wie zu hoffen, die Recht 
sprechung der Gerichte auf internationalem Gebiete sich in der Folge immer einheitlicher und 
gleichmässiger gestalten wird, so wird dieser Kulturfortschritt auch dem durch die 
Egersche Zeitschrift angeregten und vermittelten allseitigen Meinungsaustausche in wesent 
lichem Grade mit zu verdanken sein.. 
Zeitung d. Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. 
„.. so dass die Zeitschrift, zumal bezüglich der Fragen des internationalen Verkehrsrechts, 
einer handelsrechtlichen gleichgestellt werden kann . .. 
Jurist. Zeitschrift f. Els.-Lothringen
	        
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