Band XVII.
Die Bedeutung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Eisenbahnverwaltungen mit be
sonderer Berücksichtigung des Preussischen Rechts. Ein Ueberblick. Von Keiner,
Amtsgerichtsrath in Wetzlar.
Das Verordnungsrecht des Reichs-Eisenbahn-Amts nach Absatz 2 der Eingangs
bestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899. Von Dr.
Max Reindl, Sekretär bei der Generaldirektion der Kgl. Bayrischen Staatseisen
bahnen in München.
Ueber Verschulden des Beschädigten bei Unzurechnungsfähigkeit desselben. Eine
Studie zum Oesterreichischen Eisenbahnhaftpflichtgesetz. Von Dr. Emanuel Tilsch,
Advokat und Privatdozent an der böhm. Universität Prag.
§ 567 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf Zustimmungsverträge gemäss
§ 6 des Preuss. Kleinbahngesetzes vom 28. Juli 1892 unanwendbar. Von Professor
Dr. Karl Hilse in Berlin
Die Verantwortlichkeit der Eisenbahn für die Eisenbahngepäckträger. (Nach § 37 der
neuen Deutschen Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899.) Von Dr.
Georg Eger, Regierungsrath in Berlin
Zinsforderungen bei Rückgriffsansprüchen der Berufsgenossenschaften gegen einen
Eisenbahnunternehmer aus der Haftpflicht. Von Dr. Benno Hilse, Kreisgerichts
rath in Berlin.
A. Mangelhafte Verpackung von Gepäckstücken. B. Haftung der Eisenbahn für die
Gepäckträger (§§ 31 und 37 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899)
Von Dr. Max Reindl, Sekretär bei der Generaldirektion der Kgl. Bayrischen Staats
eisenbahnen in München
Die Haftung der Eisenbahn für ihr Personal (nach § 458 des Handelsgesetzbuchs vom
10. Mai 1897 und § 9 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. October 1899). Von
Dr. Georg Eger, Regierungsrath in Berlin
Preisermässigung für die Reichspost im Kleinbahnbetriebe. Von Professor Dr.
Zui
Karl Hilse in Berlin.
Gepäckbeförderung. Eine kritische Studie zu § 37 der Eisenbahn-Verkehrsordnung
Die
vom 26. October 1899. Von Dr. F. Gorden, Amtsrichter in Hamburg.
Einige Urtheile über die Zeitschrift.
„Wir haben dieses treffliche Unternehmen von Anfang an in unserem Blatte kritisch
gewürdigt und blicken mit kaum geringerer Befriedigung als der Herausgeber und die Verlags
handlung auf die gedeihliche Entwicklung zurück. Die juristische Litteratur anderer Völker wird
schwerlich ein ebenbürtiges Journal aufweisen können, und die Verwaltungen von Voll- und
Kleinbahnen, ferner Richter und Anwälte werden gut thun, sich den Inhalt mit grösster
Zeitschrift f. Transportwesen und Strassenbau
Sorgfalt zu Nutzen zu machen ...
„.. Diese unter den Publicationen eisenbahnrechtlichen Inhalts eine hervorragende
Bayrische Verkehrsblätter.
Stelle einnehmende Zeitschrift ...
„.. Die getroffene Auswahl verdient insofern volle Anerkennung, als jedem der mitgetheilten
Rechtsfälle ein besonderes juristisches Interesse innewohnt. Wenn, wie zu hoffen, die Recht
sprechung der Gerichte auf internationalem Gebiete sich in der Folge immer einheitlicher und
gleichmässiger gestalten wird, so wird dieser Kulturfortschritt auch dem durch die
Egersche Zeitschrift angeregten und vermittelten allseitigen Meinungsaustausche in wesent
lichem Grade mit zu verdanken sein..
Zeitung d. Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
„.. so dass die Zeitschrift, zumal bezüglich der Fragen des internationalen Verkehrsrechts,
einer handelsrechtlichen gleichgestellt werden kann . ..
Jurist. Zeitschrift f. Els.-Lothringen