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welche aber in der neuern Zeit fast überall entkräftet sind
leiden an ähnlicher Anrüchtigkeit die unehelichen Kinder
und die Abdecker (Schinder) 6).
Die einzelnen Folgen der Ehrlosigkeit, Schmälerung
der Ehre und der „levis nota“ sind im Verlaufe des besondern =
Theils zu erörtern?), sofern sie nicht in die
Sphäre andrer Rechtszweige (Criminalrecht, deutsches
Privatrecht, Staatsrecht) gehören.
§. 50.
III. Von der moralischen Person.
A) Begriff und Arten.
Moralische (juristische) Person ist Alles, was im
Staate, außer den einzelnen Menschen als Rechtssubject
anerkannt ist1). Sie besteht entweder 1) aus einem gleichzeitigen =
Vereine mehrerer physischer Personen, welcher als
Personen=Einheit Rechtssubject ist (Gemeinheiten, universitates); -
oder 2) aus einer Folge mehrerer zur Einheit =
zusammengefaßten Personen, welche zu jeder Zeit
von einer physischen Person repräsentirt wird (z. B. die
von einem Einzelnen verwalteten öffentlichen Aemter) 2);
5) Danz Handbuch des d. Privatrechts §. 318.
7) Eine gemeinsame Folge aller Mängel der Ehre ist es, daß die damit =
behafteten Personen nicht mit Uebergehung der vollbürtigen
und vom Vater halbbürtigen Geschwister zu Erben eingesetzt werden =
dürfen. C. 27 de inoff. (3, 28). — Vgl. fr. 11 s. 1 de
dolo malo (4, 5); fr. 3 pr. de testibus (22, 5); fr. 12 de decur. ¬
(50,2). C. 2 de dignit. (12. 1).
1) Vgl. Heise's Grundriß ed. III. S. 25 not. 15.
-) Fr. 56 do legatis II. (31) : «Quod Principi relictum est, qui,
antequam dies legati cedat, ab hominibus ereptus est, ex con-