fullscreen : Lehrbuch des praktischen Pandektenrechts (1)

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welche  aber  in  der  neuern  Zeit  fast  überall  entkräftet  sind
leiden  an  ähnlicher  Anrüchtigkeit  die  unehelichen  Kinder
und  die  Abdecker  (Schinder)  6).
Die  einzelnen  Folgen  der  Ehrlosigkeit,  Schmälerung
der  Ehre  und  der  „levis  nota“  sind  im  Verlaufe  des  besondern =
  Theils  zu  erörtern?),  sofern  sie  nicht  in  die
Sphäre  andrer  Rechtszweige  (Criminalrecht,  deutsches
Privatrecht,  Staatsrecht)  gehören.
§.  50.
III.  Von  der  moralischen  Person.
A)  Begriff  und  Arten.
Moralische  (juristische)  Person  ist  Alles,  was  im
Staate,  außer  den  einzelnen  Menschen  als  Rechtssubject
anerkannt  ist1).  Sie  besteht  entweder  1)  aus  einem  gleichzeitigen =
  Vereine  mehrerer  physischer  Personen,  welcher  als
Personen=Einheit  Rechtssubject  ist  (Gemeinheiten,  universitates); -
  oder  2)  aus  einer  Folge  mehrerer  zur  Einheit =
  zusammengefaßten  Personen,  welche  zu  jeder  Zeit
von  einer  physischen  Person  repräsentirt  wird  (z.  B.  die
von  einem  Einzelnen  verwalteten  öffentlichen  Aemter)  2);
5)  Danz  Handbuch  des  d.  Privatrechts  §.  318.
7)  Eine  gemeinsame  Folge  aller  Mängel  der  Ehre  ist  es,  daß  die  damit =
  behafteten  Personen  nicht  mit  Uebergehung  der  vollbürtigen
und  vom  Vater  halbbürtigen  Geschwister  zu  Erben  eingesetzt  werden =
  dürfen.  C.  27  de  inoff.  (3,  28).  —  Vgl.  fr.  11  s.  1  de
dolo  malo  (4,  5);  fr.  3  pr.  de  testibus  (22,  5);  fr.  12  de  decur. ¬
  (50,2).  C.  2  de  dignit.  (12.  1).
1)  Vgl.  Heise's  Grundriß  ed.  III.  S.  25  not.  15.
-)  Fr.  56  do  legatis  II.  (31)  :  «Quod  Principi  relictum  est,  qui,
antequam  dies  legati  cedat,  ab  hominibus  ereptus  est,  ex  con-
            
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