Volltext : Esmarch, Heinrich Carl: ¬Das im Herzogthume Schleswig geltende bürgerliche Recht

§  8.  Verwandtschaft.
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der  Grade  in  der  Seitenlinie,  oft  nur  halb  so  viel,  als  bei  der
Civilcomputation  beträgt.  Die  Civilcomputation  bildet  jetzt  im
Herzogthum  Schleswig  die  Regel;  nur  wo  das  Nordstrander
Landrecht  gilt,  wird  in  Erbschaftsfällen  nach  canonischer  Computation ¬
  gerechnet.
Um  die  Sache  anschaulich  zu  machen,  bedient  man  sich  der
Geschlechtstafeln,  auf  denen  die  Personen  männlichen  Geschlechts
mit  einem  O,  die  Frauenzimmer  mit  einem  A  oder  □  bezeichnet
werden,  das  Verhältniß  der  Eheleute  durch  einen  Verbindungsstrich ¬
  (—  oder  )  angedeutet  wird,  und  die  von  einander
abstammenden  Personen,  durch  einen  senkrechten  Strich  mit  einander ¬
  in  Verbindung  gesetzt  werden.
Die  nachstehende  Tabelle  enthält  eine  Darstellung  der  am
häufigsten  vorkommenden  Verwandtschaftsgrade  nach  der  Civilcomputation: ¬

c30
b3
8504
c2C
b2
9904
—A1
hho5fo3  BlO03 ¬
  ho5
iio6
g04  E20
XA  AD  g04  iio6
kko?  ho5  F30
h05  1107
Oal
i06  G10
io6
Qa2
H50
Oa3
ko?
107
            
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