Volltext : Ertl, Moriz: ¬Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Deutschland

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tere  2)  ward  nach  Hannover  abgeschickt;  aber  der  Kaufmann
Grote  erklärte,  daß  er  mit  dem  einen  Oxhoft  durchaus  nicht
zufrieden  sey,  sondern  die  ganze  offerirte  und  acceptirte
Quantität  fordern  müsse.  Als  man  ihn  darauf,  wegen  Bezahlung -
  des  empfangenen  einen  Oxhoft  in  gerichtlichen  Anspruch ¬
  nahm,  forderte  derselbe  reconveniendo  eine  Entschädigung, ¬
  für  die  zu  wenig  gelieferten  1344  Pfund  Kaffee,
mit  163  Rthlr.  14  Grote  in  Ld'or  à  5  Rthlr.  Er  stützte  sich
darauf,  daß  vermöge  der  ihm  geschehenen  Offerte  das  Bremer =
  Handelshaus  verpflichtet  gewesen  wäre,  die  ganze  extrafeine ¬
  Parthei  Domingo-Kaffee  zu  seiner  Disposition  so
lange  unverkauft  liegen  zu  lassen,  bis  er  sich  über
diese  Offerte  möglicherweise  habe  erklären  können.
Denn  die  Offerte  habe  das  bestimmte  Versprechen  enthalten,
die  ganze  Parthei  Kaffee,  wovon  die  Probe  überschickt  worden, =
  ihm  à  Pfund  zu  17¼  Grote  verkäuflich  zu  überlassen,
wobei  es  ihm  zugleich  freigestellt  wäre,  auch  nur  einen  Theil
dieser  Parthei  zu  nehmen.
.
Der  Magistrat  der  Altstadt  Hannover  erkannte  indeß,
am  5.  November  1808,  „daß  Beklagter  den  reconveniendo
klagbar  gemachten  Schaden  zu  kürzen  nicht  befugt  sey,  er
könnte  denn  erweisen,  daß  es  in  Bremen  kaufmännischer
Gebrauch  sey,  daß  die  Offerte  eines  unbestimmten  Quantums
zur  Leistung  einer  acceptirten  bestimmten  Quantität,  so  bald
letztere  erstere  nicht  übersteige,  verpflichte."  Dieses  Urtheil ¬
  ward  sowohl  in  der  zweiten,  als  in  der  höchsten  Instanz
vom  Oberappellations-Gerichte  am  15.  Mai  1814  bestätigt. ¬

Ohne  Zweifel  muß  ein  Verkäufer,  welcher  einem  entfernten =
  Käufer  brieflich  Waaren  zum  Kauf  anbietet,  den
Zeitablauf  abwarten,  während  dessen  der  abwesende  Promissar ¬

2)  Es  enthielt  706  Pfund  Kaffee.
Hagemann's  Erörter.  6r  Bd.
            
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