Objekt : Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts (Bd. 3, Abt. 2)

508  Zweite  Abtheilung.  Innere  Rechtsgeschichte.
des  Grafenschatzes  kommen  in  einzelnen  Districten  noch  besondere =
  Abgaben  vor,  so  in  den  Besitzungen  des  Hamburgischen =
  Domcapitels,  denarii  judiciales,  Lentenpennige,
Odhing  oder  pro  Odingo  92);  im  Amte  Trittau  eine  Abgabe
unter  dem  Namen  Plückgeld  und  in  der  Stadt  Altona  HopfenDer =
  Zehnte  findet  sich  als
Pflückengeld  und  Strandhafer  93)
Abgabe  nur  in  ganz  wenigen  Districten,  wird  nur  bei  einzelnen ¬
  Grundstücken  vorkommen,  und  hier  allemal  auf  besonJn =
  Wagrien  erhob  de  r
deren  Rechtsgründen  beruhen  94).
Herzog  von  Sachsen  die  Wogiwotinza  (Census  Slavorum)  23
woneben  noch  eine  Abgabe  an  den  Grafen  bezahlt  wurde.
Ueber  das  Drückende  dieser  Abgaben  führte  der  ehemalige
Urkunden  in  Lünigs  Specile92) ¬
  Staphorst  Hamburgium ¬
  ecclesiasticum  II.  Bd.  S.
gische  Kirchengeschichte  l.  Bd.  S.
305.  Westphalen  mon.  ined.
458,  499,  461,  II.  Bd.  S.  234
II.  Bd.  S.  40.  und  IV.  Bd.  Vorund =
  S.  235.  Lentenpenninge
rede  S.  86.  Dies  werden  aber
ist  vielleicht  eine  Gebühr  für  Ver=  |  |
wohl  kirchliche  Zehnten  gewesen
gleiche.  Haltauss.  v.  Lenden
seyn.  Ueber  Zehnten  als  gewöhnund =
  Lendsache.  Unter  Odhing  ist
liche  Landpacht  Rüder  in  den
vielleicht  ein  emphyteutischer  CaKieler =
  Blättern  VI,  2.  S.  34  und
non  zu  verstehen.  Haltaus
67.  In  den  Registern  von  1540
s.  v.  Oedrecht.
sind  nur  ganz  einzelne  Zehnten  in
93)  Ueber  Trittau  siehe  N.
den  Aemtern  Segeberg  und  Stein  Stb. =
  Mag.  III.  Bd.  S.  527.  und
burg  genannt.
in  Betreff  Altonas  die  Verord95) ¬
  Die  Abgabe  bestand  nach
nung  vom  18ten  Sept.  1705
Helmold  l,  14.  und  nach  den
§.  19.  Stb.  Mag.  X.  Bd.  S.
Urkunden  Heinrich  des  Löven
954,  auch  Schmidts  Beschrei(Westphalen ¬
  mon.  ined.  II.Bd.
bung  von  Altona  S.  173.  Im
S.2042  und  S.  2046.)  in  drei
Detmoldschen  bilden  die  Hopfen=  |Maaß =
  Getreide  und  einem  Schilpflücker =
  eine  mittlere  Classe  de  |  |
ling  vom  wendischen  Hacken.  Jn
Käthner.
der  einen  Urkunde  wird  noch  ein
Topp  Flachs  und  ein  Huhn  hin94) =
  Jn  früheren  Zeiten  be=  saßen =
  die  Holsteinischen  Grafen
zugefügt.  Vgl.  Lang  deutsche
Steuerverfassung  S.  62.
mehrere  Zehnten.  Vgl.  z.  B.  die
            
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