Volltext : Entwickelung der Territorial- und Verfassungs-Verhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins, vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit (300)

Großherzogthum  Hessen.
Von  beiden  hessischen  Hauptlinien  (sowohl  der  Kassel'schen,
als  der  Darmstädtischen)  findet  sich  die  Regentenfolge  in  anliegender ¬
  Tabelle  bezeichnet.
Die  Besitzungen  der  oben  erwähnten  eigentlich  HessenDarmstädtischen ¬
  Linie  bestanden  theils  in  der  alten  (der  von
Philipp  dem  Großmüttigen  hinterlassenen)  Landgrafschaft
Hessen=Darmstadt,  theils  in  den  späteren  vor  1803  geschehenen ¬
  Erwerbungen,  z.  B.  von  Hanau=Lichtenberg,  rc.
§.  3.
Die  alte  Landgrafschaft  Hessen=Darmstadt  zersiel  in
2  Regierungsbezirke,  Darmstadt  und  Gießen.
Diese  Regierungsbezirke  bestanden  bis  zum  Lüneviller  Frieden ¬
  von  1801  aus  folgenden  Aemtern  und  Ortschaften:
I.  Regierungsbezirk  Darmstadt.
Derselbe  theilte  sich  ab:
in  die  Obergrafschaft  Catzenellubogen,  beA. ¬

stehend  aus:
51  Amt  Darmstadt,  welches  in  folgenden  Ortschaften
bestand.  Darmstadt,  Bessungen,  Arheiligen,  Braunshard, =
  Erzhausen,  Gräfenhausen,  Schneppenhausen,
Weiterstadt,  Wixhausen.
Amt  Dornberg.
2)
Dornberg,  Bergkach,  Biebesheim,  Büttelborn,  Crumstadt  |  |
Dornheim,  Erfelden,  Goddelau,  Leeheim,  Stockstadt,
Wolfskehlen.
3)  Amt  Kelsterbach.
Mörfelden,  Egelsbach,  Ginsheim,  Alt=  und  Neu=Kelsterbach, =
  Langen,  Nauheim,  Walldorf  |  |
4)  Amt  Lichtenberg.
Lichtenberg,  Brandau,  Neunkirchen,  Horhohl,  Herchenrod, =
  Lützelbach,  Ernsthofen,  Neutsch,  Allertshofen,
Kleinbieberau,  Webern,  Großbieberau,  Rodau,  Wersau, =
  Niedernhausen,  Nonrod,  Steinau,  Oberramstadt,
Frankenhausen,  Rosebach,  Weinbach,  Hahn,  Aßbach,
Dilshofen,  Obermodau,  Niedermodau,  Reinheim,
            
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