Metadaten : Versuch einer Darstellung des westphälischen Civil-Processes in Formeln, nebst dem Verfahren bei der Ehescheidung (1)

Frt.  202.

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richtsboten  P.  P.  bei  dem  hiesigen  Tribunale, ¬
  auf  Verlangen  des  Hrn  O.  zu  —  und
dessen  Anwalt  Hrn  B.,  die  Zeugen,  welche
ihm  derselbe  nennen  wird,  vorzuladen,  damit -
  sie  vor  mir  in  dem  Berathschlagungszimmer ¬
  des  hiesigen  Tribunals,  den  acht  und
zwanzigsten  Januar  Eintausend  achthundert
und  neun,  um  neun  Uhr  des  Morgens  erscheinen, ¬
  um  sich  bei  Vermeidung  der  auf
ihr  etwaiges  Ausbleiben  gesetzlich  angedrohten ¬
  Geldstrafe,  als  Zeugen  abhören  zu  lassen,
auch  zugleich  den  Hrn  N.  vorzuladen,  damit
er  an  dem  eben  bezeichneten  Tage  und  zu
eben  der  Zeit  erscheine  und  der  Beeidigung
der  Zeugen  beiwohne  (Art.  203.)  Gegeben
Cassel,  am  —
(unterzeichnet)  Ludwig  P.
Es  geschieht  nun  die  Vorladung  der  Zeugen ¬
  durch  den  Gerichtsboten  in  folgender
Formel:
Im  Jahre  Eintausend  achthundert  und
neun,  am  sechsten  Januar,  in  Gemäsheit  des
am  —  unterzeichneten  Befehls  des  Hrn  Ludwig ¬
  P.,  Richters  bei  dem  Tribunale  zu  —
und  committirten  Richters  in  dieser  Sache,
            
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