Register.
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auch im Voraus im Vertrage gescheZahlung ¬
wirkt Befreiung 141, N. 32;
hen 82, N. 53b.
auf welche sie bei mehreren Posten
Westphälische Provinzial=Regierunzu =
rechnen N. 6.
gen, deren Kompetenz in GemeindeZahlungsempfänger, ¬
der, muß
angelegenheiten 247, N. a. E.
eine Legitimation zum Empfange,
Westphalen, Herzogthum, wie es
oder Quittung oder Genehmigung des
dort mit der Kirchenbaulast stehe 577,
wahren Gläubigers herbeischaffen 140,
N. 38. No. XII, 4.
N. 53.
Wette, deren Begriff 89, N. 29a.
ahlungsort, wenn der im Wechsel
Widerruf einer außergerichtlichen
dafür bezeichnete Ort durch Aenderung
des Wohnortes des Bezogenen veränSchenkung ¬
kann unter Umständen,
welche den Empfänger von der Wahrdert ¬
wird, was da zu thun 498, N. 33.
ahlungsversprechen des Trasheit ¬
überzeugen, auch durch einen Dritten ¬
Namens des Gebers geschehen 105
saten bei Verweigerung des Accepts
N. 49b; —
515, N. 41a.
einer von mehreren Mitehntlast, ¬
s. Besitz.
erben ist dazu nicht berechtigt N. 50.
Widerruflichkeit einer Vollmacht,
ehntverfassung, schlesische 567,
Z. 13.
was der Verzicht darauf wirke 801
N. 16 a.
Zeitbestimmung, festbestimmte, bei
Waarenlieferungen, kann auch faktisch
Widerspruch gegen Bauanlagen an
und indirekt ausgedrückt werden 398,
der Grenze, wann er rechtzeitig einN. ¬
48 a.
gelegt sei 810, N. 28; — gegen einen
die Ausübung einer Grundgerechtig
Zeitpunkt des abgeschlossenen Kaufs
797, N. 51 a.
keit hindernden Bau muß klar und
Zerrissene Wechsel begründen die Verdeutlich ¬
ausgesprochen werden 178,
muthung der Bezahlung 140, N. 61.
N. 28, — der Ehefrau, mündlicher,
gegen vermögensrechtliche VerfügunZinsbeschränkungen, ¬
aufgehoben
97, Z. 22b; S. 784, N. 64.
gen des Mannes genügt 199, N. 36.
sh
36 2, — der Urkunde über eine WilZinsen ¬
sind gültig verschrieben, wenn
lensertta
Firung mit den Angaben der
auch der Zinsfuß nicht bezeichnet ist
100, N. 43 aa
Betheiligten, s. Niederschreibung.
unterliegen in ihrer Höhe der freien
Widerstand gegen Abgeordnete der
Vereinbarung 97, Z. 22b; S. 265.
Obrigkeit 774, N. 56 und S. 775
N. 56 a.
N. 44, S. 784, N. 64.
Wiedererwerbung eines Wechsels
ögerungszinsen muß auch der
welcher aus einem vertragsähnlichen
vor dem Verfall ist keine Einlösung
Verhältnisse zur Entschädigung verim ¬
Regreßwege 506, N. 93b, Al. 4.
urtheilt wird, vom Tage der KlageWiederinkurssetzung, ¬
s. Außerinsinuation ¬
zahlen 139, N. 42;
und Wiederinkurssetzung
ob solche eingeklagt werden können,
Wiederkaufsrecht ist keine Resowährend ¬
das Kapital uneingefordert
lutivbedingung 83, N. 5.
bleibt 100, N. 66 a, S. 138, N. 34.
Wiederklage, s. Injurienprozeß.
S. Verzugszinsen.
Wiese, s. Ueberlassung.
Willenserklärung, wie sie anzuZoll, ¬
verauslagter, wenn der Schiffer
fechten 384, N. 62 a,
solchen nicht erstattet verlangen kann
s. symboli477, -
N. 73 a.
lische Uebergabe.
Wirthe, alle, sind Kaufleute im Sinne
Zuchthäusling, ein, kann in seinem
des Handelsgesetzbuchs 363, N. 20.
Ehescheidungsprozesse nicht durch seireten ¬
werden
nen Vormund allein ver
Witthum, dessen Wesen und Charak769, -
N. 16.
ter 200, N. 13.
üchtigungsrecht des Lehrherren
Wuchergesetze, aufgehoben 97, 3.
256, N. 72 b.
225, S. 784, N. 64.
Zufall, unberechenbarer, was darunter ¬
zu verstehen 244, N. 10 a.
Zahlung an einen Gesellschafter 822
N. 48.
Zurückziehung eines Neubaues,
welcher mit Wissen des Nachbars die
eines von mehreren WechselschuldBaulinie ¬
überschritten hat, kann so
nern auf den gemeinschaftlichen Wechwenig ¬
wie Schadensersatz deshalb versel, ¬
inwiefern einem anderen Mitlangt ¬
werden 51, N. 98 a. E. — S.
schuldner daraus ein Einwand erNeubau ¬
an der Grenze.
wachse 509, N. 25.
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