Metadaten : Lehsten, Carl von: Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg und deren günstige und ungünstige Folgen, nebst Vorschlägen zu Ausgleichung der letzteren

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zu  Jahr  größer,  und  auch  im  moralischen  Werthe  sinken
sie  tiefer  von  Jahr  zu  Jahr,  sammt  ihren  Erzeugten,
einer  neuen  Generation  hülfsbedürftiger  Müssiggänger.
Die  in  sich  abgeschlossenen  Local-Armeninstitute  haben
auch  den  Nachtheil  im  Gefolge,  der  aus  jener  Abgeschlossenheit ¬
  hervorgeht,  aus  dem,  in  Folge  bestehender
Einrichtung  nothgedrungenen,  ängstlichen  Verschließen
ihrer  Gränzen.
Oft  möchten  rüstige  Tagelöhner  erkrankte  oder  sonst
huͤlfsbeduͤrftige  alte  Altern  zu  sich  in  Verpflegung  nehmen,
allein  die  Obrigkeit  versagt  die  Einwilligung,  weil  möglicher ¬
  oder  wahrscheinlicher  Weise  bald  die  Zeit  kommen
möchte,  wo  der  Sohn  solcher  Verpflegung  nicht  langer
ohne  Hülfe  genügen  könnte.  Die  hülflosen  Alten  bleiben
also  eine  Last  derjenigen  Localbehörde,  der  sie  gesetzlich
angehören  und  muͤssen  dort  aus  der  Armencasse  mit  bedeutenden ¬
  Hülfen  unterhalten  werden,  deren  kleinere
Hälfte  ausreichen  würde,  um  ihnen  eine  gleichwohl  bessere
Eristenz  bei  ihren  Kindern  oder  Verwandten  zu  sichern.
An  anglogen  Fällen,  da  Altern  ihre  verunglückten  Kinder
mit  hülfloser  Familie  aufnehmen  könnten  und  wollten,
fehlt  es  auch  nicht;  aber  hier  wie  dort  tritt  das  Interesse
der  betreffenden  Armencasse,  das  einseitig  nicht  unbegründete
reto  des  Armencollegii  solchen  Wünschen  entgegen,  und
hier  wie  dort  darbt  die  zurückgewiesene  Familie,  fern  von
den  huͤlfreichen  Ihrigen,  obgleich  die  competente  Armencasse ¬
  mehr  wie  das  Doppelte  dessen  auf  ihren  nothdürftigen ¬
  Unterhalt  verwenden  muß,  wofür  sie  bei  den
Ihrigen  erhalten  werden  und  verhältnißmäßig  zufrieden
leben  könnten.
Ein  großer,  der  gröͤßte  Theil  solcher  Mißverhaͤltnisse ¬
  wüͤrde  schwinden,  wenn  die  Local-Armeninstitute
sich  —  wenigstens  nach  Landesdistricten  -  in  ein  Cen¬
            
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