Volltext : Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten (Bd. 4, Abt. 1 = Theil 2, Bd. 2, Abt. 1)

Landrecht.
In  zwei  Theilen  oder  vier  Bänden.
Vierter  Band.
Erste  Abtheilung.
            
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