Inhaltsverzeichnis : Stadthagen, Arthur: Führer durch das Bürgerliche Gesetzbuch

Führer  durch  das  Bürgerliche  Gesetzbuch.
240
Nr.  60.  Aufgebotsverfahren  zwecks  Todeserklärung  (s.  S.  108).
1.  An  das  Amtsgericht  zu  Hamburg.
Mein  am  24.  Mai  1855  geborener  Bruder,  der  Kaufmann
August  Krumme,  hatte  seinen  letzten  inländischen  Wohnsitz  (bis  zum
4.  August  1889)  in  Hamburg.  An  diesem  Tage  reiste  er  nach  Amerika.
Die  letzte  Nachricht  von  ihm  und  über  ihn  erhielt  ich  durch  seinen
Brief,  vom  10.  Mai  1891  datirt,  aus  Iquique  in  Nicaragua.  Seitdem
habe  ich  vergeblich  mich  beim  Deutschen  Konsulat  und  beim  Auswärtigen
Amt  um  Nachricht  über  ihn  bemüht.  Unser  Vater  ist  am  1.  April  1900
verstorben.  Zwecks  endgiltiger  Theilung  des  Nachlasses  habe  ich  ein
Interesse  an  der  Auffindung  oder  Todeserklärung  meines  Bruders.
Mein  Antrag  geht  dahin:
das  Aufgebotsverfahren  zum  Zwecke  der  Todeserklärung  anordnen ¬
  zu  wollen.
Zur  Glaubhaftmachung  meines  Vortrags  überreiche  ich:  Die
Geburtsurkunde  meines  Bruders,  die  polizeiliche  Abmeldung  nach
Amerika  vom  4.  August  1889,  den  Brief  meines  Bruders  vom  10.  Mai
1891,  die  Auskunft  des  Auswärtigen  Amtes  und  des  deutschen  Konsuls,
sowie  einen  Brief  vom  Dezember  1891  eines  Reisegefährten  meines
Bruders,  der  mir  mittheilt,  daß  aller  Bemühungen  ungeachtet  er  meinen
Bruder  in  Iquique  nicht  habe  finden,  noch  über  seinen  Verbleib  Kunde
habe  erhalten  können.
Hamburg,  den  10.  Dezember  1902.
Friedrich  Krumm,  Holzweg  42.
2.  An  das  Amtsgericht  in  Rixdorf.
Mein  am  4.  Februar  1866  geborener  Ehemann  lebte  mit  mir
zusammen  hier  in  Rixdorf.  Er  war  in  der  hiesigen  chemischen  Fabrik
Folder  &  Co.  als  Arbeiter  beschäftigt.  Am  10.  Oktober  1898  fand  in
dieser  Fabrik  eine  Explosion  statt.  An  diesem  Tage  arbeitete  mein
Mann  in  der  Fabrik.  Seitdem  ist  er  verschollen.
Seine  Geburtsurkunde,  den  polizeilichen  Anmeldeschein  und  das
Urtheil  des  Schiedsgerichts,  das  feststellt,  daß  mein  Ehemann  am
10.  Oktober  1898  in  der  Fabrik  gearbeitet  und  wahrscheinlich  in  Folge
der  Explosion  ums  Leben  gekommen  ist,  überreiche  ich  und  beantrage;
das  Aufgebotsverfahren  zwecks  Todeserklärung  meines  Ehemanns ¬
  anordnen  zu  wollen.
Rixdorf,  den  4.  Dezember  1901.
Frieda  Unglück.
            
Kein Volltext zu diesem Bild verfügbar.
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer