Volltext : Rechtswissenschaft des Gesetzbuchs Napoleons und der übrigen bürgerlichen Gesetzgebung des Königreichs Westphalen, oder Sammlung von Entscheidungen des königlichen Appellations-Hofes zu Celle und Abhandlungen über die entschiedenen und andere Rechtsfragen (1)

—
—
525
men,  förmlich  erklärt  hat  (welches  durch  das  Contumacial=Erkenntniß ¬
  selbst  außer  Zweifel  gesetzt
wird),  daß  er  keinen  Auftrag  in  dieser  Sache  zu
handeln  erhalten  habe;  woraus  folgt,  daß  das  in
derselben  abgegebene  Urtheil  nur  gegen  die  Partei ¬
  selbst  hät  erlassen  werden  können,  und  daß
wenn  dessen  ungeachtet  dem  bestellten  Anwalte  das
Erkenntniß  insinuirt  würde,  und  die  Opposition
von  dem  Zeitpuncte  der  Insinuation  zu  laufen
anfangen  sollte;  dann  die  contumacirte  Partei,  ihres ¬
  Rechtsmittels  der  Opposition  verlustig  werden
könnte,  ohne  überall  von  dem  gegen  sie  abgegebenen =
  Erkenntnisse  Wissenschaft  erhalten  zu  haben;
daß  also,  nach  dem  Geiste  des  Gesetzes,  welcher  jede =
  Uebereilung  der  contumacirten  Partei  verhindern ¬
  will,  man  die  hier  in  Frage  stehende  Opposition, =
  welche  acht  Tage  nach  der  in  der  Wohnung
geschehenen  Insinuation  eingelegt  ist,  annoch  zulassen =
  muß:
Läßt  die  Opposition  zu.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer