gefundnen Schaz dem Gutsherrn rc. 167
trauen, umständlich. Jzt breitete sich das
Gerücht von dem im Schloßhof gefundenen
Schaz allmälig unter den übrigen Dorfbewonern -
aus, und Nachbar Martin theilte so gar
in einem freundschaftlichen Gespraͤch seinen Bekannten -
die von ihm gemachte fuͤrchterliche Beobachtung -
mit, daß er einen schwarzen Pudel
mit langsamen Schritten auf dem Schloshof
herumspazirend, und dann plözlich — verschwindend -
gesehen.
100.
Es ist leicht zu erachten, daß auch dieses
Gerücht nicht lange zauderte, zu den Ohren
des gnädigen Herrn vorzudringen. Dieser, sobald -
er von der Sache Nachricht bekam, laͤst
die Schazfinder gleich in Arrest sezen, und
eine strenge Untersuchung gegen sie verhaͤngen.
Das freiwillige und umständliche Geständnis
derselben, dann die Aussage des Juden, der
über die Geldverwechslung gleichfalls vernommen -
wurde, und die eingelieferten Goldstüke,
die der Jud zur Gerichtsstelle gebracht hatte,
erhoben gleich die ganze sonderbare Geschichte
in den Grad von Zuverläsigkeit, der in den
Gerichtshoͤfen fuͤr Wahrheit angenommen wird.
Alles war nun zur richterlichen Erkenntnis vorbereitet, -
bis ein unterdessen eingelangtes Fuͤrstliches -
Reskript unvermuthet der Sache eine
ganz andere Wendung gab.
5. 111.
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Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte