Metadaten : Leonhard, Franz: Vertretung beim Fahrniserwerb

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Gutsbesitzer  hat  auf  der  Jagd  geäußert,  daß  der  Wildprethändler  sich  heute
über  den  Ertrag  freuen  würde.  Trotz  alledem  werden  sie  m.  E.  selbst
Besitzer  und  Eigentümer.  Ein  erheblicher  Unterschied  von  der  Übertragung
des  Eigentums  liegt  schon  darin,  daß  die  Vertretung  dort  durch  ein  praktisches ¬
  Bedürfnis  gefordert  wird,  nicht  aber  bei  der  Aneignung,  die  ja  doch
kein  Verkehrsgeschäft  ist.  Vor  allem  aber  ist  auch  darauf  Gewicht  zu  legen,
daß  es  zum  Erwerb  durch  Aneignung  immer  eines  wirklichen  Besitzerwerbes
bedarf.  Und  der  Besitz  kann  stets  nur  dem  wirklichen  Inhaber  der  thatsächlichen ¬
  Gewalt  und  nicht  einem  Vertretenen  zufallen.
Druck  von  G.  Kreysing  in  Leipzig
            
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