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Gutsbesitzer hat auf der Jagd geäußert, daß der Wildprethändler sich heute
über den Ertrag freuen würde. Trotz alledem werden sie m. E. selbst
Besitzer und Eigentümer. Ein erheblicher Unterschied von der Übertragung
des Eigentums liegt schon darin, daß die Vertretung dort durch ein praktisches ¬
Bedürfnis gefordert wird, nicht aber bei der Aneignung, die ja doch
kein Verkehrsgeschäft ist. Vor allem aber ist auch darauf Gewicht zu legen,
daß es zum Erwerb durch Aneignung immer eines wirklichen Besitzerwerbes
bedarf. Und der Besitz kann stets nur dem wirklichen Inhaber der thatsächlichen ¬
Gewalt und nicht einem Vertretenen zufallen.
Druck von G. Kreysing in Leipzig