Aufhebung der Einkindschaft.
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menti comparata sey, adeo ut ex ista repleri
debeat, quod expresse in hac actione non est
constitutum, mit dem Beysaz am Ende: computatio -
mortis tempore instituitur, sed secundum
quantitatem bonorum, quae donator tempore
donationis habuit. Wir glauben das Leztere
annehmen zu müssen.
B) Dichter ihrem Stiefvater oder Stiefmutter gegenüber. ¬
Hier kann nur davon die Frage seyn, ob
zwischen demjenigen Vermögen, was das Vorkind
in die Einkindschaft einbringt, und demjenigen,
was also z. B. der Stiefvater von seinem illatum
nicht ausgenommen hat, ein solches Misverhältnis ¬
sey, daß eine laesio ultra dimidium zum
Nachtheil des Kindes Statt fände?
Wo das Statut einmal so entscheidet, daß alsdann =
eine Rescission Statt finden solle, da bleibt es
nun freylich bey dem Buchstaben des Gesezes, das
Troz einer res judicata ex albo nigrum machen
kann.
Aber wie ein Rechtsgelehrter ans Rechtsbegriffen
feiner Theorie a priori diesen Saz aufstellen könne?
das ist uns beynahe unerklärbar. Denn es findet
doch einmal bey pactis successoriis keine Läsionsklage -
Statt. Und will man die Einkindschaft als
einen Vertrag ansehen, wodurch eine societas bonorum ¬
errichtet wird, so bedarf es, um eine gewisse billige
Gleichheit herzustellen, die in allen Societaten, wo nicht
eine absichtliche Ungleichheit aufgestellt ist, nach allgemeinen ¬
und gemeinrechtlichen Grundsäzen Statt haben
soll, nicht gerade der Rescissionsklage der laesionis
ultra dimidium, die bey diesem Verhältnis ohnehin
nicht Statt hat. Und höchstens könnte man sagen,
ein solches Kind könne die Herstellung eines richtigeren
Verhältnisses, besonders durch Vermehrung seines
Pra