Objekt : Schraut, Max von: ¬Die Organisation des Kredits

Der  Wechselkredit.
Die  Personalkreditgewähr  findet,  namentlich  im  Handelsverkehr,
vorzugsweise  gegen  Ausstellung  eines  Wechsels  statt  d.  h.  eines
Werthpapieres,  welches  ein  Geldzahlungsversprechen  enthält,  auf  den
Namen  des  zum  Geldempfang  Berechtigten  oder  an  dessen  Ordre
lautet  und  von  diesem  ohne  besondere  Förmlichkeit  auf  Dritte  übertragen ¬
  (indossirt,  girirt)  werden  kann.  In  Folge  dieser  leichten
Uebertragbarkeit  des  Wechsels  wird  im  Verkehr  eine  große  Zahl
von  Verpflichtungen  durch  Uebergabe  von  Wechselforderungen  ausgeglichen, ¬
  und  hierdurch  der  Geschäftsumsatz  in  sehr  erheblicher  Weise
beschleunigt  und  vermehrt.
Ein  in  zwei  Monaten  fälliger  Wechsel  auf  1000  Mark  kann
innerhalb  dieser  Zeit  auch  zwischen  den  entferntesten  Orten  eine
ungleich  größere  Menge  von  Waaren  oder  sonstigen  Vermögenswerthen ¬
  in  den  Umlauf  bringen,  als  dieses  mittelst  Metallgeldzahlung ¬
  möglich  sein  würde.
Zum  Gebrauche  als  Umsatzmittel  wird  nicht  der  sog.  Eigenwechsel, ¬
  in  welchem  der  Aussteller  sich  selbst  als  eigentlichen  Wechselschuldner ¬
  bezeichnet,  sondern  vorzugsweise  die  sog.  Tratte  verwendet,
in  welcher  der  Aussteller  des  Wechsels  einen  Dritten  als  Schuldner
bezeichnet  und  zur  Zahlung  an  den  Berechtigten  (Remittenten)  anweist. ¬
  Diese  letztere  Form  setzt  voraus,  daß  der  zur  Zahlung  Angewiesene ¬
  (Trassat)  entweder  bereits  Schuldner  des  anweisenden
            
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