Volltext : Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1844 (1844))

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Beitrag  zur  Geschichte
gleicher  weys  als  es  so  ein  erbers  weybspild  in  hurischen
klaydernn  fundenn,  vund  darumb  vnkeuscher  werck  halb
angefochten  wurde,  die  mag  nit  clagenn  das  sie  domit
geschmecht  sey  ff.  de  inju.  1.  Item  apud  §.  Si  quis
virgi*).  Doch  soll  der  weltlich  Richter  so  in  disem  falle
vonn  wegen  der  hohenn  weyhe  weysung  gepottenn  wurdet -
  bis  zu  erfindung  der  warheit  mit  peinlicher  Handlung
ruen."
„(§.  8.)  Es  mocht  sich  auch  ein  geistlicher  der  die
hohenn  vund  heiligenn  weyhe  empfangenn  het.  in
vorgemelten  weltlichenn  vnnd  lesterlichenn
vmbstendenn  Solang  pößlich  vund  ergerlich  gehalttenn -
  habenn,  vnnd  von  meniglich  fur  einen  leihenn
geacht,  der  weltlich  richter  het  dan  vmb  ein  pose
grose  vbeltat  on  erlaubtnus  des  geistlichenn  Richters,
vund  on  degradirt  mit  weltlichem  gericht  zum
tode  zustraffen  c.  perpendimus  ibi  glo.  et  doct.  de  sen.
X.  cum  suis  concordantiis  c.  1.  de  Apost  *).
Aber
darinnen  soll  mit  verechtligkeit  Sonnder  grose  fursichtigkeit
auch  rat  der  gelertenn  vund  verstendigen  gepraucht,  damit -
  wider  die  geistlichenn  freyheit  durch  freuel  oder  leichtuertigkeit -
  nit  gehandelt  werdenn."
„(§.  9)  Wo  auch  ein  clerick  der  sein  geburende -
  kron  vnnd  claydung  trug  in  grosenn  lasternn -
  verharrt,  Solle  vonn  seinem  geistlichenn  Richter -
  drey  mal  ermant  werdenn,  sich  dauonn  zu  keren,  wirdet -
  der  selbig  aber  solche  vermanung  in  grossenn  lasternn
betrettenn  So  mag  in  der  weltlich  Richter  als  einen  der
kein  straff  zu  pesserung  leydenn  oder  aufnemenn  hat  wollenn
(wie  sich  der  verwurckung  halb  nach  weltlichem  Rechtenn
geburt)  richtenn  vund  straffenn.  c.  in  audientia  et  c.
16)  Fr.  15.  §.  15.  D.  XLVII.  10.
17)  Decr.  Greg.  L.  5.  T.  39.  c.  23.;  T.  9.  c.  1.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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