Inhaltsverzeichnis : Kohler, Josef: Grundriß des Zivilprozesses mit Einschluß des Konkursrechts

Konkurs.  Internationales  Recht.
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a)  Vorrechte  der  Gläubiger  richten  sich  nach  dem  Gesetz
des  Konkursgerichts
b)  ebenso  das  Verhältnis  zwischen  Absonderungsrecht  und
Konkursgläubigerrecht;
)  ebenso  die  Erstreckungen  und  Beschränkungen  des  Aussonderungsrechts: ¬

d)  eine  Schuldanfechtung  wird  nur  dann  zugelassen,  wenn
sie  sowohl  nach  dem  Gesetze  des  Tatortes  als  aber  auch  nach  dem
Gesetze  des  Konkursgerichts  zulässig  ist.
4.  In=  und  Ausländer  werden  gleichgestellt;  doch  ist  Wiedervergeltung ¬
  vorbehalten,  §  5  K.O.
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