IX. Neueste Staats=Litteratur.
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IX.
Neueste Staats=Litteratur.
Unter mehrern seit einiger Zeit erschienenen Schriften zeichnen -
sich vorzüglich aus und verdienen den Lesern des Sta ats¬Archivs -
empfohlen zu werden:
1. Die deutsche Staatsverfassung nach vollbrachtem (Entschädigungssysteme. -
Mit Gesichtspuncten für ihre Vollkommenheit, -
von dem Hofrath und Professor Hartleben -
zu Salzburg. Erste Abth. 1803. 8.
2. Die deutsche Reichsverfassung seit dem Lüneviller Frieden, -
in Hinsicht auf ihre Form und ihre Natur betrachtet.
Mit Vorschlägen zur Verbesserung ihrer Gebrechen.
Deutschland 1803. 8.
3. Deutschlands höchstnothwendige politisch-publicistische
Regeneration, wegen der aus dem Entschädigungs-System -
und dessen Folgen hervorgehenden Umwandlung seiner -
wichtigsten staatsrechtlichen Verhältnisse. 1803. 8.
Beide Schriften enthalten in der That mehrere sehr gute und
zweckmäßige Vorschläge, aber wird Frankreich und wird der Ejoismus
mehrerer unserer Großen es je erlauben, daß sie realisirk werden? erlauben, -
daß Teutschland je wieder auch in der Praxis ein Skaat und
zwar ein eigner selbstständiger Staat wird?
4. Der Deputations=Receß mit historisch=geographischen
und statistischen Erläuterungen und einer Vergleichungstafel, -
von Adam Christian Gaspari. Hamburg 1803.
Th. 1. u. 2. in 8.
Vergl. oben S. 83. Not.
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin