Inhaltsverzeichnis : Millauer, Rudolf: ¬Die Haftung des Automobilhalters nach geltendem Recht und das zukünftige Reichs-Automobilgesetz unter besonderer Berücksichtigung der bisher ergangenen Rechtsprechung

84  tung -
  der  Nachweis  der  besonderen  Gefährlichkeit ¬
  des  Automobilbetriebs.
Für  den  Gesetzgeber,  der  an  die  Regelung  der  Automobilhaftpflicht ¬
  im  Wege  der  Sondergesetzgebung  herantritt, ¬
  werden  natürlich  noch  eine  Menge  weiterer,  insbesondere ¬
  auch  nationalökonomischer  Gesichtspunkte ¬
  in  Betracht  kommen.  Er  wird  auch  zu  untersuchen ¬
  haben,  inwieweit  eine  Ausgleichung  etwaiger,  mit
der  Anwendung  eines  allgemeinen  Prinzips  auf  ein  spezielles ¬
  Gebiet  verbundener  Härten  durch  geeignete
Einschränkungen  zu  erfolgen  hat.  Über  die  für
die  Verschärfung  der  Automobilhaftung  geltend  gemachten ¬
  Gründe  und  die  gegen  die  einzelnen  Vorschläge  ins
Feld  geführten  Einwendungen  ist  schon  eine  sehr  umfang.
reiche  Literatur  vorhanden,  die  allerdings  zum  grössten
Teile  in  juristischen  und  Automobil-Fachzeitschriften  des
In-  und  Auslandes  zerstreut  ist.2)
Dass  die  Bestimmungen  des  geltenden  Rechts  dem
Rechtsbewusstsein  nicht  entsprechen,  ergibt  sich  am
besten  aus  den  überaus  hohen  Anforderungen,  welche  die
Rechtsprechung  an  die  Sorgfalt  des  Automobilfahrers
stellt  (vergl.  oben  Seite  42  ff.).  Man  gewinnt  hier  den
Eindruck,  dass  der  Richter,  eingeengt  von  den  Grenzen
unzulänglicher  gesetzlicher  Bestimmungen,  vielfach  zu
einer  Auslegung  des  Gesetzes  gelangt,  die  sich  mit  dem
2)  Mehr  oder  weniger  erschöpfende  Literaturangaben  finden
sich  bei  Vorwerk,  a.  a.  O.  S.  58  bis  60.  —  Ebers,  Haftpflicht
des  Automobils,  abgedruckt  im  Jahrbuch  der  Automobil-  und  Motorbootindustrie ¬
  2.  Jahrg.  1905  S.  262  bis  267.  —
Gujer,  Dr.  Ein
schweizerisches  Bundesgesetz  über  die  Haftpflicht  der  Automobilhalter, ¬
  Zürich  1906  S.  38  ff.  —  Meili,  Die  Kodifikation  des  Automobilrechts, ¬
  Wien  1907,  der  insbesondere  auch  die  ausländische
Literatur  in  weitgehendstem  Masse  berücksichtigt
vergl.  auch
Isaac,  Das  Recht  des  Automobils,  Berlin  1907;  derselbe  behandelt
in  sehr  ausführlicher  Weise  die  Polizeibestimmungen  des  In-  und
Auslandes  in  der  Form  von  Erläuterungen  zu  den  Grundzügen  des
Bundesrats  vom  3.  Mai  1906.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer