Volltext : Dürrschmidt, Heinrich: Zur Lehre von den Verbandhypotheken der deutschen Rechte

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Bemerkungen:
Grundsätze  wirken  lassen.  Daher  erscheint  die  Vermeidung
des  Zusammenwerfens  der  Massen  von  Seite  Bezzels  als
bloser  Formunterschied,  die  Zeiteinträge  wirken  doch  wie  bei
einem  Zusammenwerfen.
Arnold,  dem  in  diesem  Falle  auch  Beck  folgen  würde,
käme  zu  nachstehender  Vertheilung:
IV.
II.
III.
A.
106339
29741
42525
21235
D.
E.
B.
1200
C.  5742
28741
40245
700
500
1000
226339
Aus  IV.  fiele  daher  der  Betrag  von  23645  als  Ueberschuß ¬
  aus.
Nach  Fassung  des  Antrags  Barth's  würde  zunächst
E.  auf  IV.  500  angewiesen  erhalten,  da  diese  vom  Erlöse
zu  2500  nach  Vorbefriedigung  der  „solidarischen"  Hypothek
von  2000  ihm  noch  zufielen,  hierauf  würden  die  Massen
zusammengeworfen  und  ohne  Unterscheidung,  wie  viel,  wenn
die  vorhergehende  solidarische  Hypothek  selbst  nicht  eingetragen
wäre,  für  B.  auf  1.  ausfallen  würde  (wiewohl  diese  Unterscheidung ¬
  dem  Antrage  vorschwebte,  ist  sie  in  der  Schlußfassung ¬
  nicht  berücksichtigt),  würden  nach  dem  Buchalter
erhalten:
A.
2000
600
D.
B.
1000
600
C.
—4200 -

500
Vorbezug  des  E.
4700
Die  Unterschiede  der  Anweisungsarten  können  mithin  sehr
erheblich  im  Erfolge  werden.
            
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