Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a. S.
VIII. Ergbd.: Württembergisches Landesprivatrecht (erscheint im
Jahre 1908).
IX. Ergbd.: Hessisches Landesprivatrecht (erscheint erst im Jahre 1909)
Dernburgs „Bürgerliches Recht“ bietet dem Studierenden ein klares, durch
Dem
Anschaulichkeit und Eleganz der Darstellung gleich ausgezeichnetes Lehrbuch.
Vorgeschrittenen gewährt es ein geistvolles und scharf gezeichnetes Bild der neuen
Privatgesetzgebung unter Hervorhebung ihres geschichtlichen Verhältnisses zum bisher
geltenden Rechte.
Juristisches Literaturblatt.
Nicht nur dem Richter, sondern schon dem mit der Vorbereitung für das
Assessorexamen befaßten Referendar (Rechtspraktikanten, Akzessisten) wird Dernburg
Akademische Monatsblätter.
unentbehrlich sein.
Das Dernburgsche Grundwerk wird mit den verschiedenen Landesprivatrechten
sich zu einem Ganzen verbinden, wodurch dem Altmeister in jedem deutschen Gliedstaat
ein Denkmal errichtet wird, wie sich dessen kein Gesetzgeber, noch weniger ein Rechtslehrer ¬
e
reuen kann!
Jeder Band wird einzeln abgegeben.
Das bürgerliche Gesetzbuch
unter Berücksichtigung
der gesamten Rechtsprechung der oberen Gerichte
des Deutschen Reichs.
Hand=Kommentar
in Verbindung mit
Dr. C. Neukirch, Rechtsanwalt, Dr. A. Rosenmeyer, Rechtsanwalt, Dr. H. Telgmann
herausgegeben von
Dr. B. Wolf.
Gerichtsassessor.
XVI u. 654 S. Lex. 8°. Preis gebunden 14,—.
rakt
Dem Plalliker im Sitzungssaale, im Beratungszimmer, in der Sprechstunde,
am Arbeitstische ein Handbuch zu liefern, das ihn rasch und sicher über die bei der
praktischen Anwendung des bürgerlichen Gesetzbuches auftauchenden Rechtsfragen unterrichtet, ¬
den Studierenden als den künftigen Praktiker in den Stand der Praxis einzuführen, ¬
dem Theoretiker eine weitere Möglichkeit des Zusammenhanges mit der Praxis
zu schaffen, ist der vornehmste Zweck des vorliegenden Werkes, das danach seine
Rechtfertigung in sich selbst trägt.
Die Anmerkungen bringen die Rechtsprechung der oberen Gerichte und zwar auch
diejenigen sich formell auf das ältere Recht beziehenden Entscheidungen, die vom Standpunkt ¬
des neuen Rechtes ebenso zu treffen gewesen wären.
Sie zitieren die Parallelstellen aus dem Reichsrecht, wie aus dem Preußischen
Landesrecht, und zwar auch aus dem Kosten- und Stempelwesen.
Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und die Literatur sind überall berücksichtigt, ¬
jedoch sind wegen des Zwecks und des Umfanges des Buches Literaturangaben
und Auseinandersetzungen mit gegnerischen Ansichten nur ausnahmsweise beigegeben.
Das Werk füllt daher die oft empfundene Lücke zwischen den mehrbändigen
Kommentaren und den Handausgaben mit kurzgefaßten Bemerkungen aus.
Buchdruckerei des Waisenhauses in Halle a. S.