Volltext : ¬Das Obligationenrecht Preußens und des Reichs und das Urheberrecht (20)

ZWECKMÄSSIGSTE  DECKUNG  DER  PRODUCTIONSKOSTEN,
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erreicht  werden  könne,  liegt  ausserhalb  des  Rahmens
dieser  Schrift.  Auch  kann  es  einem  Zweifel  nicht
unterliegen,  dass  gleichviel  eine  wie  grosse  Verringerung
der  todten  Productionskosten  der  Arbeit  auf  diese  Weise
erreicht  werden  kann,  stets  todte  Productionskosten
bleiben  werden,  die  ersetzt  werden  müssen.  Von
hervorragendster  Bedeutung  ist  daher  jederzeit  die  zweite
Art  und  Weise,  den  zum  Ersatz  der  todten  Productionskosten ¬
  der  Arbeit  nöthigen  Aufwand  zu
mindern:  durch  die  zweckmässigste  Einrichtung  ihrer
Deckung.
Nun  wäre  es  offenbar  nicht  diese  zweckmässigste
Einrichtung,  wollte  man  jeden  einzelnen  Arbeiter  für
die  Deckung  der  todten  Productionskosten  seiner  Arbeit ¬
  auf  seine  individuellen  Ersparnisse  aus  seinem
Lohne  verweisen.  Es  käme  dies  zu  theuer  und  wäre
überdies  selbst  bei  dem  grösstmöglichen  Lohne  und
dem  ausgebildetsten  Spartriebe  unwirksam.  Zu  theuer:
denn  da  die  Arbeitsfähigkeit  eines  jeden  Arbeiters  von
den  mannigfachsten  Gefahren  bedroht  ist,  müsste  ein
jeder  Arbeiter  die  volle  Summe  aufhäufen,  die  nöthig,
um  ihn  während  jeder  drohenden  Arbeitsunfähigkeit  zu
erhalten.  Die  Gesammtsumme,  die  hierzu  erfordert
würde,  wäre  enorm,  und  die  Löhne  müssten  aufs  Beträchtlichste ¬
  steigen,  um  ihre  Ansammlung  zu  ermöglichen. ¬
  Von  einer  Reihe  derjenigen  Gefahren,  welche
die  Arbeitsfähigkeit  eines  jeden  Arbeiters  bedrohen,
wird  aber  thatsächlich  nur  ein  Bruchtheil  der  Arbeiter
wirklich  betroffen;  und  offenbar  braucht  nur  so  viel
angehäuft  zu  werden,  um  die  von  jenen  Gefahren  wirk¬
            
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