Inhaltsverzeichnis : ¬Das Obligationenrecht Preußens und des Reichs und das Urheberrecht (20)

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mietheten  Logis  mit  Möbeln  durch  die  Ehefrau,  weil
die  Prüfung  solcher  Möbeln  mehr  Sache  der  Frau,  als
des  Mannes  ist,  gerechnet.  Zum  Beispiel  in  S.  Aaron ¬
  Simonsin    Johanne  Frieder.  Ernest.
Böhmin.  1829.  Num.  332;  in  S.  Louisen  Salomen -
  verw.  Hauptmann  und  Cons.  :  Carl
Otto  von  Löwenstern.  1820.  P.  II.  A.  Num.  14.
K.
            
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