Full text : Delius, M.: ¬Der Prozeßgang und die Neuerungen nach der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich

Der  Prozeßgang  auf  Gesuche,  Anträge  und  Anzeigen
der  Parteien  im  Laufe  des  Rechtsstreits.
Vor  Beginn  und  im  Laufe  des  Prozeßverfahrens  können  die
Parteien  Gesuche,  Anträge  und  Anzeigen  in  besonderen  Schriftstücken, ¬
  welche  bei  dem  Prozeßgerichte  eingereicht  werden,  anbringen, ¬
  und  sind  dieselben  im  Wege  der  Verfügung  oder  der
Entscheidung  oder  der  Urtheilsfällung,  wie  nachstehend  angegeben
zu  erledigen.  Diese  Gesuche  ec.  sind:
1.  Das  Gesuch  um  Bestimmung  des  zuständigen  Gerichts  (36):
a)  wenn  das  an  sich  zuständige  Gericht  in  einem  einzelnen  Falle
an  der  Ausübung  des  Richteramtes  rechtlich  oder  thatsächlich
verhindert  ist
b)  wenn  es  mit  Rücksicht  auf  die  Grenzen  verschiedener  Gerichtsbezirke ¬
  ungewiß  ist,  welches  Gericht  für  den  Rechtsstreit  zuständig ¬
  sei
c)  wenn  mehrere  Personen,  welche  bei  verschiedenen  Gerichten
ihren  allgemeinen  Gerichtsstand  haben,  als  Streitgenossen  im
allgemeinen  Gerichtsstande  verklagt  werden  sollen,  und  für
den  Rechtsstreit  ein  gemeinschaftlicher  besonderer  Gerichtsstand ¬
  nicht  begründet  ist;
d)  wenn  die  Klage  in  dem  dinglichen  Gerichtsstande  erhoben
werden  soll,  und  die  Sache  in  den  Bezirken  verschiedener  Gerichte ¬
  belegen  ist;
e)  wenn  in  einem  Rechtsstreite  verschiedene  Gerichte  sich  rechtskräftig ¬
  für  unzuständig  erklärt  haben  (positiver  Kompetenzkonflikt); ¬

            
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