Inhaltsverzeichnis : Erläuterungen über den Code Napoleon und die Großherzogliche Badische bürgerliche Gesezgebung (4)

Saz  2081.  Bem.  16.  Früchtegenuß  von  Faustpfändern.
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wir  konnten  hierinn  keine  Folgerichtigkeit  finden:  einmal
darum  nicht,  weil  der  erwerbende  Hauptvertrag  nicht  nach
dem  schazenden  Nebenvertrag,  sondern  dieser  durch  jenen.
mit  dem  er  steht  und  fällt,  bestimmt  und  erläutert  werden =
  muß;  zum  andern,  darum  nicht,  weil  derjenige
der  ein  unberzinsliches  Anlehn  empfängt,  zwar  diesen
Vortheil  als  eine  Liebespflicht  seines  Gläubigers  anzusehen =
  hat,  aber  der,  dem  ein  Pfandgenuß  bey  einem  unverzinslichen =
  Anlehn  zu  Theil  wird,  damit  noch  nicht  nach
der  Absicht  des  Schuldners  eine  Vergeltung  jener  Liebespficht =
  erhält,  noch  sich  das,  was  er  aus  Auftragspflicht  erhebt =
  und  zu  verrechnen  schuldig  ist,  selbst  dafür  anrechnen =
  kann;  zum  dritten  darum  nicht,  weil  der,  wer
kraft  Pfandvertrags  Zinsen  eines  Dritten  erhebt,  diese
niemals  als  Zinsen  seines  Schuldners  in  die  Hand
bekommt,  sondern  nur  überhaupt  als  Forderungen  desselben, =
  worüber  er  ihm  Rechnung  zu  thun  hat,  mithin  nicht
gesagt  werden  kann,  er  empfange  damit  zur  Ungebühr  von
seinem  Schuldner  Zinsen,  und  diese  müßten  ihm  kraft
Sazes  1906.  bleiben,  auch  nicht  gesagt  werden  kann,  beede
Falle  seyen  gleich:  denn  der  Saz  1906.  spricht  von  Zinsen, =
  die  ein  Gläubiger  in  der  irrigen  Meynung,  daß  seine =
  Forderung  verzinslich  sey,  einnimmt,  unser  Saz  aber,
wenn  er  jener  römischen  L.  8.  cit.  gleich  gebildet  worden
wäre,  würde  von  Zinsen  sprechen,  die  ein  Gläubiger  wissend, =
  daß  er  keine  Zinsen  fordern  könne,  und  das  Geld  nicht
als  einen  ihm  gebührenden  Zins  eingenommen  habe,  sich
zueignete.  Offenbar  muß  hier  um  folgerichtig  zu  handeln
gesagt  werden,  beede  Fälle  seyen  ungleich,  und  es  dürfe
der  Gläubiger  so  vortheilig  nicht  seyn,  und  die  Zinsen  der
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