Volltext : Crome, Carl: ¬Die partiarischen Rechtsgeschäfte nach römischem und heutigem Reichsrecht

IX
Inhaltsverzeichniß.
Seite
3.  Rechte  und  Pflichten  der  Parteien.
a)  Allgemeines.  —  Uebergabe  und  Erhaltung  des
§  12.
76
Gegenstandes  in  geeignetem  Zustande
b)  Mängel  im  Rechte  des  Verpächters  und  sonstige
§  18.
81
Störungen
-  Sublocatio.  Gec) ¬
  Verpflichtungen  des  Pächters.
§  14.
86
brauchscession
93
d)  Pachtzinsleistung  und  Kontrole
§  15.
102
e)  Mißwachs  und  sonstige  Unglücksfälle
§  16.
103
f)  Endigung  des  Pachtverhältnisses
§  17.
112
g)  Rückgabe  des  Gegenstandes  ..
§  18.
B.  Partiarische  Miethverträge.
I.  Begriff  und  Möglichkeit.
124
§  19.
II.  Das  Einzelne  dieser  Verträge.
133
*  *  *  *  *  *  *
§  20.
Dritter  Abschnitt.
Die  Quotallohnverträge.
A.  Gemeinsames  für  diese  verschiedenen  Verträge.
I.  Quotaldienst=  und  Quotalwerkverträge.  —
Konstruktion.
141
*  *  *  *  .
§  21.
II.  Auslegung.
154
*  *
§  22.
B.  Der  Nuotaldienstvertrag.
I.  Vorkommen  desselben.
§  23.  1.  Allgemeines.  —  Landwirthschaftliche  Fälle.  156
163
§  24.  2.  Industrielle  Fälle.  —  Tantième  und  Provision
.  166
Fortsetzung
§  25.
II.  Rechte  und  Pflichten  der  Parteien.
§  26.  1.  Besonderheiten  des  partiarischen  Abschlusses.  Per178 ¬

sönliche  Dienstleistung  des  Angestellten
Verhalten  des  Herrn  zum  An§ ¬
  27.  2.  Betriebsleitung.
180
gestellten
§  28.  3.  Annahmeverzug.  —  Verluste  im  partiarischen  Betriebe  196
Fortsetzung
202
§  29.
4.  Die  Quotallohnschuld.
a)  Brutto-  und  Reinantheil  210
§  30.
            
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