Volltext : Crome, Carl: ¬Die partiarischen Rechtsgeschäfte nach römischem und heutigem Reichsrecht

396
Viertes  Kapitel.
Vermittelnde  Geschäftsbesorgungen,  Verwahrungs-  und
Verlagsgeschäfte  gegen  Gewinnbetheiligung.
A.  Agenturverhältniß.
§  59.
Die  unter  der  vorstehenden  Rubrik  zusammengefaßten
Geschäfte  schließen  sich  den  partiarischen  Lokationen  in
innerer  Verwandtschaft  an.  Er  handelt  sich  bei  allen  um
Geschäftsbesorgungen;  aber  freilich  eigener  Art  —  von
theilweise  strengerer,  theils  laxerer  Regelung  —  theilweise
dem  einfachen  bürgerlichen,  zum  Theil  dem  Handelsrechte
unterstehend.  Für  unsere  Betrachtung  ist  der  letztere  Umstand ¬
  gleichgültig.  Wie  die  universelle  Bedeutung  der  partiarischen ¬
  Klausel  schon  bei  der  Dienstmiethe  (dem  Verhältniß ¬
  des  sog.  commis  intéressé)  auf  handelsrechtlichem
Gebiete  hervortrat,  so  äußert  sie  sich  auch  bei  anderen  Gelegenheiten ¬
  —  sie  beherrscht  thatsächlich  den  ganzen  sog.
Arbeitsmarkt
1)  Ueberhaupt  dürfte  die  vorliegende  Schrift  darthun,  wie
wenig  sich  heutzutage  mehr  die  Disziplinen  des  allgemeinen  bürgerlichen ¬
  und  des  Handelsrechtes  von  einander  und  selbst  vom  Civilprozesse ¬
  scheiden  lassen.  Die  Anforderungen  an  die  Wissenschaft
sind  dadurch  unendlich  gesteigert.  Die  (ehemals  weise)  Beschränkung ¬
  auf  eines  oder  einige  dieser  Fächer  wäre  heute  eine  Einseitigkeit. ¬

            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer