Volltext : Cretschmar, Cornelius: ¬Das Rheinische Civilrecht in seiner heutigen Geltung

Vorwort.
Gesetze  getroffenen  Artikel  des  Code  Civil,  so  daß  die  sämmtlichen
36  Gesetze  zu  einander  in  den  innigsten  Bezug  gebracht  und  zu  einem
großen  Ganzen  verbunden  sind.  Von  denselben  möchte  der  Verfasser
nur  einige  noch  einer  kurzen  Besprechung  unterziehen.  Die  Einführungsgesetze ¬
  zum  Code  Civil  veranschaulichen  besser  als  manche
größere  Abhandlung  den  Charakter  des  Gesetzbuches,  das,  nicht  aus
einem  Gusse  hervorgehend,  sondern  aus  mehreren  zu  verschiedenen
Zeiten  abgefaßten  und  decretirten  Gesetzen  zusammengestellt,  wenigstenfür ¬
  das  linke  Rheinufer  —  cf.  Art.  6  des  Einführungsgesetzes  vom
21.  März  1804  S.  3  —  auch  in  der  zeitlichen  Aufeinanderfolge  der
einzelnen  Theile  ein  reiches  Material  für  die  Interpretation  bietet.
Hierbei  ist  nach  dem  beregten  Artikel  der  Seitpunkt  der  Promulgation
entscheidend,  den  der  Verfasser  in  der  Inhaltsübersicht  zu  den  einzelnen
Theilen  des  Gesetzes  vermerkt  hat.  Das  Anwendungs=  oder,  wie  der
moderne  Sprachgebrauch  sagen  würde,  Ausführungsgesetz  vom
12.  November  1809,  sodann,  speciell  allerdings  für  das  ehemalige
Großherzogthum  Berg  erlassen,  stellt  sich  als  eine  geschickte  Susammenstellung ¬
  der  praktisch  wichtigsten,  damals  bereits  für  das  linke
Rheinufer  geltenden  besonderen  Civilgesetze  dar,  und  war  sonach  für
den  Verfasser  in  dem  Wege  der  Vermerkung  der  entsprechenden  für
das  linke  Rheinufer  erlassenen  Gesetze  das  leichteste  Mittel  gegeben,
für  den  Gebrauch  in  beiden  Gebieten  diese  nicht  unwichtigen  Gesetze
zugänglicher  zu  machen.  Was  endlich  den  Code  de  procédure  anlangt,
so  konnte  es  für  den  Verfasser,  der  sich  die  Darstellung  des  Civilrechts ¬
  zum  Vorwurf  genommen  hatte,  nicht  zweifelhaft  sein,  daß
die  rein  processualen  Bestimmungen  dieses  Gesetzes,  an  deren  Stelle
die  moderne  Proceßgesetzgebung  getreten  ist,  auch  nicht  in  der  Weise
aufzunehmen  waren,  wie  dies  bei  den  aufgehobenen  Artikeln  des
Code  Civil  geschehen  ist,  wie  er  ebensowenig  sich  veranlaßt  sehen
konnte,  die  an  die  Stelle  der  im  Code  Civil  enthaltenen  procefsualen
Bestimmungen  getretenen  Bestimmungen  der  neuen  Proceßgesetze  in
das  vorliegende  Buch  aufzunehmen.  So  enthalten  denn  die  aufgenommenen ¬
  Theile  des  Code  de  procédure  entweder  materielles  Recht  oder
Materien  der  nicht  streitigen  Rechtspflege.
            
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