Metadaten : Pandekten (Bd. 2)

die  privatrechtlichen  Verhältnisse  der  Binnenschiffahrt,  vom  15.  Juni  1895.  —  19.  Gesetz,  betr.  die
privatrechtlichen  Verhältnisse  der  Flößerei,  vom  15.  Juni  1895.  —  20.  Allgem.  Deutsche  Wechselordnung. ¬
  —  21.  Gesetz,  betr.  die  Einführung  der  Allgem.  Deutschen  Wechselordnung,  der  Nürnberger
Wechsel=Novellen  ec.  als  Bundesgesetze,  vom  5.  Juni  1869.  —  22.  Gesetz,  betr.  die  Erwerbs=  und
Wirthschaftsgenossenschaften,  vom  1.  Mai  1889.  —  23.  Gesetz,  betr.  die  Gesellschaften  mit  beschränkter
f
Haftung,  vom  20:  April  1892.  —  24.  Börf
sengesetz  vom  22.  Juni  1896.  —  25.  Gesetz,  betr.  die  Pflichten
der  Kaufleute  bei  Aufbewahrung  fremder  Werthpapiere,  vom  5.  Juli  1896.  —  26.  Patentgesetz  vom
7.  April  1891.  —  27.  Gesetz,  betr.  den  Schutz  von  Gebrauchsmustern,  vom  1.  Juni  1891.  —  28.  Gesetz
zum  Schutz  der  Waarenbezeichnungen  vom  12.  Mai  1894.  —  29.  Gesetz  zur  Bekämpfung  des  unlauteren
Wettbewerbes  vom  27.  Mai  1896.
III.  Theil.  Gerichtsverfassung  und  Civilprozeß.  30.  Gerichtsverfassungsgesetz  vom
27.  Januar  1877.  —  31.  Einführungsgesetz  dazu  vom  27.  Januar  1877.  —  32.  Civilprozeßordnung
vom  20.  Januar  1877.  (Mit  dem  Gesetz,  betr.  die  Beschlagnahme  des  Arbeits=  oder  Dienstlohnes,
vom  21.  Juni  1869.)  —  33  a.  Einführungsgesetz  dazu  vom  30.  Januar  1877.  —  33b.  Einführungsgesetz ¬
  zu  dem  Gesetze,  betr.  Aenderungen  der  Civilprozeßordnung,  v.  17.  Mai  1898.  —  33  c.  Abkommen
zur  Regelung  von  Fragen  des  internationalen  Privatrechts  vom  14.  November  1896.  —  34.  Gesetz,
betr.  die  Gewerbegerichte,  vom  29.  Juli  1890.  —  35.  Gesetz  über  die  Zwangsversteigerung  und  die
Zwangsverwaltung  vom  24.  März  1897.—  36.  Einführungsgesetz  dazu  vom  24.  März  1897.  —
37.  Konkursordnung  vom  10.  Februar  1877.  —  38a.  Einführungsgesetz  sdazu  vom  10.  Februar  1877.
—  38  b.  Einführungsgesetz  zu  dem  Gesetze,  betr.  Aenderungen  der  Konkursordnung,  vom  17.  Mai  1898
—  39.  Gesetz,  betr.  die  Aufechtung  von  Rechtshandlungen  eines  Schuldners  außerhalb  (des  Konkursverfahrens, ¬
  vom  21.  Juli  1879.  —  40.  Rechtsanwaltsordnung  (vom  1.  Juli  1878.  —  41.  Gesetz  über
die  [Konsulargerichtsbarkeit  vom  10.  Juli  (1879.  —  42.  Gerichtskostengesetz  vom  18.  Juni  1878.  —
43.  Gebührenordnung  für  Gerichtsvollzieher  (vom  24.  Juni  1878.  —  44.  Gebührenordnung  für
Zeugen  und  Sachverständige  vom  30.  Juni  1878.  —  45.  Gebührenordnung  für  Rechtsanwälte  vom
7.  Inli  1879.
Nachtrag.  46.  Verordnung,  betr.  die  Hauptmängel  und  Gewährfristen  beim  Viehhandel
vom  27.  März  1899.  —  47.  Bestimmungen  über  das  Vereinsregister  und  das  Güterrechtsregister  vom
12.  März  1898.  —  48.  Bekanntmachung,  betr.  die  Führung  des  Genossenschaftsregisters  und  die  Anmeldungen ¬
  zu  diesem  Register,  vom  1.  Juli  1899.  —  49.  Gesetz,  betr.  das  Flaggenrecht  der  Kauffahrteischiffe, ¬
  vom  22.  Juni  1899.  —  50  a.  Gesetz,  betr.  Abänderung  und  Ergänzung  des  Gesetzes  über
die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete,  vom  2.  Juli  1899.  —  50b.  Verordnung,  betr.  die
Vereinigung  von  Wohnplätzen  in  den  Schutzgebieten  zu  kommunalen  Verbänden,  vom  3.  Juli  1899,
51.  Hypothekenbankgesetz  vom  13.  Juli  1899.
52.  Sachregister.
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Sämmtliche  Gesetze  sind  in  der  vom  1.  Januar  1900  an  geltenden
zum  Abdruck  gelangt.
Fassung
„Das  Inhaltsverzeichniß  mit  über  fünfzig  Nummern  von  Gesetzen,  welche
jeden  Moment  zur  Hand  sein  müssen,  zeigt  die  praktische  Nützlichkeit  der  Sammlung.
Die  Zusammenstellung  des  ganzen  Rechtsstoffes  in  der  neuen  Fassung  bietet  eine
erhebliche  Erleichterung  seiner  Anwendung  und  ist  daher  verdienstvoll.  Der  klare
Druck  und  die  gute  Ausstattung  qualifiziren  die  Sammlung  zu  einer  Textausgabe
welche  alle  Empfehlung  verdient."
Badische  Rechtspraxis.
„Erfreulicher  (Weise  ist  das  Werk  noch  rechtzeitig  fertiggestellt  worden.  Es
enthält  das  gesammte  reichsgesetzliche  Material,  betreffend  bürgerliches  Recht,  Handelsrecht, ¬
  Gerichtsverfassung  und  Civilprozeß,  im  Ganzen  55  Gesetze  und  Verordnungen,
in  einem  Bande  vereinigt  und  versehen  mit  erläuternden  Anmerkungen,  die  für  den
ersten  Gebrauch  völlig  ausreichen.  Besonders  werthvoll  ist  auch  das  Sachregister,
das  ganze  Reichs=Civilrecht  im  dargelegten  Sinne  umfassend.  Wir  stehen  nicht  an,
das  überaus  wohlfeile  Buch  als  ganz  unentbehrlich  für  den  Praktiker  zu  bezeichnen. ¬

Leipziger  Zeitung.
            
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