Objekt : Theorie über die Ablösung des Zehntens

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Kanun
halten,  die  sich  bestaͤndig  abstoßen.
In  diesem  Zustand =
  würden  sie  beharren,  käme  nicht  ein  Weiteres  hinzu, ¬
  das,  mit  jedem  der  beiden  von  irgend  einer  Seite
in  einem  Verwandtschaftsverhältniß  stehend,  wieder
eine  Anziehung  aͤußerte,  die  sich  sofort  thaͤtig  zeigt  in
der  Vereinigung  der  sich  widerstrebenden  Gegensätze.
In  sofern  ist  es  in  der  politischen  Oekonomie  wie  in
der  Chemie.  Zuerst  muͤssen  die  Bestandtheile  der  Materei ¬
  geschieden,  und  die  Natur  derselben  durch  die  Anschauung ¬
  zur  Kenntniß  gebracht,  dann  aber  wieder
durch  ein  mit  ihnen  verwandtes,  sie  durchdringendes
Element  vereinigt  werden.
Ein  unbedingtes  Anschließen  an  einen  der  beiden
Gegensatze  verstaͤrkt  nur  die  Kraft  desjenigen  Theils,
an  den  man  sich  anschließt.  Aber  als  natürliche  Folge
tritt  dann  wieder  das  Wachsen  des  Widerstandes  des
andern  Theils  in  moralischer  oder  physischer  Form  hervor. ¬
  Ich  glaube  nun,  daß  sich  Herr  v.  Rotteck  in  die
Lage  des  unbedingten  Anschließens  an  die  Zehntpflichtigen ¬
  versetzt  hat.  Sein  Urtheil  uͤber  diese  Abhandlung
war  mir  daher  nicht  unerwartet.  Ein  Anderer,  der  sich
auf  den  entgegengesetzten  Pol  gestellt,  die  Hand  auf
das  Civilgesetzbuch  gelegt  und  erklärt  hätte,  er  weiche
nicht  von  den  Bestimmungen,  die  darin  für  ihn  enthalten ¬
  seyen,  wuͤrde  sie  um  nichts  guͤnstiger  beurtheilt
haben.  Niemals  konnte  aber  meine  Aufgabe  seyn,  den
Forderungen  beider  im  Gegensatz  sich  befindender  Theile
unbedingt  zu  genügen.  Ich  mußte  mich  in  die  Mitte
stellen,  beiden  Theilen  die  Wirkung  ihres  wechselseitigen ¬
  Beharrens  auf  ihrem  Boden  vor  die  Augen  ziehen
die  abstoßenden  Punkte  ihres  Interesses  zu  neutralisi¬
            
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