Volltext : System des deutschen bürgerlichen Rechts (Bd. 4)

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Berichtigungen  und  Zusätze.
S.  10  Note  2
27  ist  zuzusetzen:  Ebenso  Entsch.  des  RG.  Bd.  66  S.  164  ff.
S.  43  Note
ist  hinzuzufügen  bei  E.  Müller,  Urheber-  und  Verlagsrecht
Bd.  II.  (1907)
S.  44  Note  11  lies:
Weitere  internationale  Verträge  zum  Schutz  von  Werken  der
Litteratur  und  Kunst,  sowie  der  Photographie  an  Stelle  der  genannten
sind  neuestens  mit  Frankreich  am  8.  April  1907  (RGBl.  S.  419),  Italien
am  9.  Nov.  1907  (RGBl.  1908  S.  80)  und  Belgien  abgeschlossen.
Note  *  ist  zuzusetzen:  Kohler,  Kunstwerkrecht  (1908)
S.  88
Note  *  ist  beizufügen:  Österrieth,  Lehrbuch  des  gewerblichen  Rechtsschutzes ¬
  (1907  ff.).
Note  41  lies:  Kais.  Verordnung  v.  6.  (statt  3.)  Dez.  1891
S.  103  Note  4  ist  zuzusetzen:  desgl.  Gutachten  von  Schanze  zum  29.  Juristentag ¬
  Bd.  I  S.  82.
S.  182  Note  1  Zusatz:  Eine  völlige  Auflösung  des  überkommenen  Ehebegriffs  erstrebt ¬
  Neustadt,  Kritische  Studien  zum  Familienrecht  I  (1907).
S.  238  Note  18  ist  zuzufügen:  Hörle,  Die  Stellung  der  Ehefrau  im  Betrieb
eines  Erwerbsgeschäfts  (1907)  und  die  unter  §  581  Note  *  citirte  Schrift.
S.  298
Zeile  6  v.  o.  lies:  gegen  den  Mann  (statt  Mann).
S.  299  Note
86  ist  das  Citat:  Geib  i.  civ.  Archiv  Bd.  97  S.  161  ff.  (s.  u.
§  58.
N.  22)  ausgefallen.
S.  504
Note
Zeile  2  lies:  oder  durch  Aussonderungsrecht  (statt
durd
Absonderungsrecht).
S.  538
Note  37
ist  zuzusetzen:  I.  F.  Landsberg,  Das  Recht  der  Zwangsund ¬
  Fürsorgeerziehung  (1908)
S.  547
Note
ist  zuzusetzen:  E.  v.  Liszt,  Die  Pflichten  der  außerehelichen  Konkumbenten ¬
  (1907).
            
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