Inhaltsverzeichnis : Hauser, Hugo Karl: Zwangsvollstreckung in Hypotheken

Schluß.
§  33.
I.  Nach  dem  eben  Dargelegten  tritt  die  Hypothekenvollstreckung ¬
  als  neuer,  den  anderen  Pfändungsarten  koordinierter -
  Vollstreckungsvorgang  auf.  Die  diesbezüglich  in
der  Einleitung  aufgestellte  Behauptung'  hat  sich  sonach  als
richtig  erwiesen.  Wenn  dagegen  an  gleicher  Stelle  behauptet ¬
  wurde,  die  Hypothekenvollstreckung  zeige  Anklänge
an  mehrere  Pfändungsarten,  so  muß  dies  nunmehr  dahin
berichtigt  werden,  daß  jeder  einzelne  in  der  ZPO  enthaltene ¬
  Exekutionsmodus,  wenigstens  soweit  es  sich  um
Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderungen  handelt,  in
irgend  einer  Weise,  sei  es  als  eingeschaltete  Spezialvollstreckung, ¬
  sei  es  als  eine  im  Wege  der  Analogie  heranzuziehende ¬
  Bestimmung,  zu  der  Vollstreckung  in  Hypotheken
in  engerer  oder  weiterer  Beziehung  steht
II.  Der  Blick,  der  über  dieses  eigenartige,  in  gewissem
Sinne  vernachlässigte  Gebiet  geworfen  wurde,  hat  erkennen
lassen,  daß  hier  noch  viele  Fragen  einer  eingehenderen  Behandlung, ¬
  viele  andere  überhaupt  erst  ihrer  Lösung  harren.
Es  hat  sich  gezeigt,  daß  die  neuen  Vorschriften,  namentlich ¬
  soweit  eine  Briefhypothek  in  Frage  steht,  recht  komplizierte ¬
  Situationen  zu  erzeugen,  auch  auf  die  Gestaltung  des
—
materiellen  Rechts  einen  gewissen
vom  Gesetzgeber
keineswegs  gewollten  —  Einfluß  auszuüben  imstande  sind.
Insbesondere  haben  sich  die  eingeschalteten  Sondervollstreckungen ¬
  als  Gebilde  ganz  eigener  Art  erwiesen,  deren
Konstruktion  und  rechtliche  Stellung  noch  keineswegs  geklärt ¬
  ist.
1  §  I  III.
2  Vgl.  z.  B.  bezüglich  §  808:  §  4  III,  namentlich  Ziffer  3,  §  16  II  BI;
bezüglich  §  815:  §  4  III,  §  32  II  1  und  2;  bezüglich  §  821:  §  4  III  2,  §  10
1  1;  bezüglich  §  829:  §  16  II  A;  bezüglich  §  831:  §  16  II  B  4;  §  10  I  I,
§  13  I;  bezüglich  §  846:  §  5  I  2,  §  §  II  2a,  §  15  II  1;  §  16  II  B  3;  bezüglich ¬
  §  857:  §  9  II  2,  §  15  II  1;  bezüglich  866:  §  16  C;  aber  auch  bezüglich
§  883:  §  16  II  B2  und  §  899  ff.  (Offenbarungscid  und  Haft)  §  5  III.
—
            
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