fullscreen : ¬Das deutsche Seerecht (1)

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iane.
DAS
DECICCHE  SEERECHT.
Auf  Grund  des  Kommentars  von
15
Dr.  William  Lewis
unter  Berücksichtigung  ausländischer  Seerechte
neu  bearbeitet  von
Emil  Boyens,
Rechtsanwalt  beim  Reichsgericht.
Mit  einer  Einleitung  über
örtliche  Geltung  seerechtlicher  Gesetze.
Erster  Band.
SEF  7
LEIPZIG,
VERLAG  VON  DUNCKER  &  HUMBLOT.
1897.
            
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