Volltext : Versuch einer philosophisch juristischen Darstellung des Erbrechts (2)

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Divinac  quidem  res  porfectissimae  sunl  ;  humani  vero
juris  conditio,  semper  in  infinitum  decurrit,  et  nihil
est  in  ea,  quod  stare  perpetuo  josstt;  multas  enim
formas  édere  natura  novas  deprofférat.
—.
..  .  "
Imperat.  Justinianus  §.  18  de  confirmat.  Digest.
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