Volltext : Claproth, Justus: Einleitung in sämtliche summarische Processe, zum Gebrauch der pract. Vorlesungen

Register.
Zeugen  müssen  miteinander  consummarischen =
  Sachen  zulaͤsfrontirt ¬
  werden,  wenn  ihre
sig
42
Ge— =
  —  summarisches  in  der
Aussage  verschieden  ist  872
neral=Jnquisition
768
Zeugen=Defensional  dazu  können =
  auch  die  bereits  verhörZinsen, =
  deren  Classification  im
Corcurse
682
ten  gebraucht  werden  838
Zurückbehaltungs=Recht  ist
Zeugen=Eyd,  wer  denselben
verweigert,  kann  däzu  unter
dem  Arreste  ähnich
197
Zwicken  mit  glühenden  Zangen
gewissen  Bedingungen  gezwun769 =

gen  werden
bey  Hinausführung  des
MisZeugen=Verhör, =
  aussergerichtsethäters =
  zum  Richtplatze  ist
liches  von  Notarien  und  Zeuim =
  Urtheile  getiau  zu  bestim=  men =

gen  aufgenommenes,  ist  in
945
Druckfehler.
Zeile  1.  ist  nicht  ausgelassen.
S.  38.
—  63.  die  vorletzte  Zeile  der  Note*)  muß  heissen  Jmploration =
  statt  Jmploratin.
—  105
3.  10.  stehet  das  Wort  der  doppelt.
—  177.
letzte  Z.  ist  zu  leten  diese  aber  wegen  des  ubrigen.

—  182.
5te  Z.  v.  unten  unerlaubt  anstatt  erlaubt.
—  220.
in  der  Ueberschrift  zu  §.  131.  angelegten
anstatt  ausgelegten.
—  278.
Z.  3.  anstatt  zu  —  in  seinen  Namen.
—  237.
Z.  20.  anstatt  eingeleget  —  einleget.
Nach
S.  288.  ist  die  Seiten=Zahl  verbruckt,  und
muß  289  anstatt  285  bis  300.  welches  304
seyn  muß.
§.  191=  in  der  Ueberschrift  ist  zu  lesen:  BeS. =
  299.
schaffenheit  des  Testaments  nach  welchem =
  der  Besitz  gesucht  wird.
3.  1.  muß  heissen:  den  klagenden  Erben
348.
den  Beweis.
Z.  14.  Provocat  anstatt  Provocant.
—  418.
Z.  8.  muß  gelesen  werden:  Stück=Befrie=  — =
  453digung. -

3.  17.  Bestreitung  soll  heissen  Beytreibung.
—  542.
—
            
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