Volltext : ¬Das neue deutsche bürgerliche Recht in Sprüchen (4)

Abs. -
  2.  Erbschaft  ist  nie  herrenlos.
Fiskus  ist  Mußerbe.
Fiskus  ist  der  letzte  Erbe.
Fiskus  schlägt  nicht  aus.
Das  Landrecht  giebt  der  Anstalt,  was  des  Fiskus  ist."
Erbrecht  ist  für  die  Wachenden  geschrieben.
§  1943.
Ausschlagungsfrist  verschlafen,  Ausschlagungsrecht  verschlafen. ¬

Was  man  nicht  ausschlägt,  nimmt  man  an.
Was  man  nicht  abstreift,  will  man  behalten."
Sechswochenschläfer  nimmt  die  Erbschaft  an.
Wer  angenommen  hat,  kann  nicht  mehr  ausschlagen.“ ¬

Willst  du  nicht  wirklich  Erbe  sein,
Misch  dich  nicht  in  die  Erbschaft  ein.
Wer  wie  ein  Erbe  handelt,  nimmt  die  Erbschaft  an.*)
Wer  eine  Schuld  des  Toten  zahlt,  will  noch  nicht  stets
sein  Erbe  sein.
§  1944.  Abs.  j.  Was  man  sechs  Wochen  lang  nicht  ausschlägt,
nimmt  man  an.
Abs.  2.  Unwissend  verschweigt  sich  nicht.++)
**)  Vgl.  Endemann  S.  344.  ***)  50
*)  Einf.=Ges.  Art.  138.
Endemann  S.  343.
+*)  Vgl.  Endemann
*)  Vgl.  Planck  N.  4.
S.  348  N.  23.
***)  Für  die  Fassung  vgl.  Graf  und  Dietherr  S.  291
No.  39:  „Unwissend  sündigt  man  nicht."
            
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