Volltext : ¬Das neue deutsche bürgerliche Recht in Sprüchen (4)

Zwiefacher  Unterthan  vererbt  auf  beide  Staaten.
So  viel  Fisci,  so  viel  Erbteile.
Abs.  2.  Wer  keines  Bundesstaats,  der  ist  des  Reichs.
Reichsfremden  Mann  beerbt  Reichsfiskus  nicht.
§  1937.  Große  Gunst  hat  der  letzte  Wille
***
Auch  der  Mensch  macht  die  Erben.
Testament  bricht  Erbrecht,  doch  nicht  Pflichtteilsrecht.*)
§  1938.  Wer  Erben  machen  kann,  kann  Erben  ausschließen.
Testament  ist  Testament,
Ob's  auch  den  Erben  nicht  ernennt.
Ein  Erb=Ausschluß  ist  auch  ein  Testament.
§  1939.  Wo  der  Mensch  sein  Gut  hinschafft,  da  soll  es  hingehören.+) ¬

Legiert  ist  auch  testiert.
Legat  und  Erbeinsetzung,  das  ist  zweierlei.f)
Kein  Vermögensvorteil,  kein  Vermächtnis.
Vermögenssicherung  ist  auch  ein  Vorteil.“
§  1940.  Was  der  Schenker  darf,  darf  der  Testator.
Erblassers  Wunsch  und  Rat  ist  nicht  Erblassers  Befehl.“*)
*)  Vgl.  Graf  u.  Dietherr  S.  215  No.  214:  „So  viel  Personen,  so  viel
***)  Entgegengesetzt
**)  Graf  u.  Dietherr  S.  205  No.  174.
Erbteile.
Graf  und  Dietherr  5.  204  No.  151:  „Gott,  nicht  der  Mensch,  macht  die
Erben.“  Endemann  S.  40.  *)  Vgl.  Endemann  S.  101  N.  6.  #*)  Graf
und  Dietherr  S.  205  No  168.  +)  Ogl.  Planck  N.  2.  **)  A.  a.  O.
***)  A.  a.  O.  N.  3.
            
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