Volltext : ¬Das neue deutsche bürgerliche Recht in Sprüchen (4)

—9  § -
  1934.  Heiraten  ins  Blut
ist  für's  Erben  gut."
Verwandter  Witwer  nimmt  mit  beiden  Händen.
Wer  zweierlei  Recht  hat,  ist  besser  daran,  als  wer  nur
*)
einerlei  ha..
**)
Jeder  Anteil  gilt  als  besonderer  Erbteil.
§  1935.
Fällt  ein  Erbe  fort,  so  freuen  sich  die  andern.
Was  anwächst)
steht  zumeist  auf  eigenen  Füßen.
/1
Erhöhter  Erbteil,  besonderer  Erbteil.
Erhöhung  überlastet  nicht.*)
Jeder  Teil  trägt  eigene  Vermächtnislast.
Auflage  ist  Legates
Zwillingsschwester.
Schuldenlast  ist  nicht  Vermächtnislast.)
Ausgleichungspflicht  und  Schuldenhaftung  ist  nicht  einerlei.
§  1936.  Abs.  j.  Fiskus  ist  mit  jedermann  verwandt,
Hinter  Gatte  und  Sippe  steht  der  Fiskus.
Erbloses  Gut  gehört  zur  höchsten  Hand.  ++
Ein  jeder  Staat  beerbt  die  Landeskinder.
Staatsangehörigkeit  und  Wohnsitz,  das  ist  zweierlei."
*)  Vgl.  dagegen  oben  §  1310.  (III  S.  151.)
**)  Vgl.  oben
§  1927.
***)  Gegen  das  Wort  „Anwachsung"  Planck  N.  j.  Vgl.
auch  Endemann  S.  9,  85  u.  147.
*)  Vgl.  Fischer  N.  2.
+)  Vgl.
Endemann  S.  87.
fff)  Nachbildung  von  Graf  und  Dietherr
S.  129  No.  348:  „Bauwendig  und  verlaufenes  Gut  gehöret  zur  höchsten  Hand."
**)  Vgl.  Planck  N.  2.
            
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