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Ueber den jedesmaligen Anfang der Messen und Märkte
giebt der Braunschweigische Kalender Ausweisung.
Die Juden wurden, obgleich sie zur Messe kamen,
Verkäufer oder Einkäufer waren, als Juden mannigfach gedrückt. ¬
Das ist jetzt vorbei.
Polizei- und Finanzpolitik begegnen sich in Betreff dieser, ¬
den Handel fördernden Institute; der vorzüglichste Gegenstand ¬
ihrer Reflection bleibt aber die Messe. Die neue Messordnung ¬
von 1835 April 23. p. 339. enthält nur finanzielle
Motive und Bestimmungen, steht mit dem Zollgesetze von
1835 April 23. in Verbindung. Die alten Messordnungen
haben auch rein polizeiliche Motive und Vorschriften, deren
Vernachlässigung gewöhnlich eine Polizeistrafe zur Folge hat.
Es kommt hier wieder sehr viel Finanzielles und Polizeiliches ¬
vor, welches macht, dals man sehr leicht, ohne es
zu wollen, aus dem Privatrechte in ein anderes Rechtsgebiet
hinüberschreitet.
4) Von den milden Stiftungen, Kirchen, Klöstern und
Stiften.
§. 125 —129.
Ueber Verwaltung der Kirchengüter und deren Privilegien, ¬
über Patronatrecht und die Privatrechte der Kirchendiener, ¬
deren Wittwen und über sonstige Rechtsverhältnisse
der milden Stiftungen vergleiche Bege und Ludewig, cf. Lit.
IV, Nro. 16 und 17. p. 8. Bege hat eine Uebersicht und ein
Sachregister, bei Ludewig ist nur eine systematische Uebersicht ¬
zu finden.
B. Von den dinglichen Rechten.
Eigenthum. Auflassung. Eigenthumsbeschränkungen.
Ad §. 132 —134.
Von den befriedeten Sachen soll im Strafrechte da, wo
vom
Burg- und Hausfrieden gehandelt wird, die Rede seyn.
Ueber dominium directum und utile siehe weiter unter
Meierrecht und Erbenzinsrecht.
Ueber den Erwerb des beweglichen Eigenthums durch
Finden verloren gegangener Sachen, 1824 April 15. p. 50.
Gerichtliche Auflassung, 1620 April 4. 1744 Dec. 2.
S. R. II. 374, insbesondere für die Städte Wolfenbüttel,
1602 Jan. 25. Art. 13. 1716 Nov. 30. F. P. VIII. 8. 1744
Nov. 21. S. R. II. 372. Blankenburg, 1741 Oct. 23. B. III.