Objekt : Reinhardt, Karl Friedrich von: ¬Die Lehre von der Einwerfung des Vor-Empfangs der Verwandten in absteigender Linie nach römischem und würtembergischen Recht

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Wappenlensch.
Die
Lehre  von  der  Einwerfung
des  Vor=Empfangs
der
Verwandten  in  absteigender  Linie
nach
Römischem  und  Würtembergischem  Recht
zugleich
Erläuterung  des  25sten  Titels  des  3ten  Theils  des
Wuͤrtembergischen  Landrechts:
de  collatione  bonorum.
Mit  einem
Anhang,
welcher  das  Gesetz  vom  20.  Julii  1683.  enthält,  erläutert, ¬
  und  überhaupt  die  Anwendung  der  vorgetragenen ¬
  Grundsätze  auf  gegebene  Faͤlle  zeigt.
Für  Rechtsgelehrte  und  Schreiber
dargestellt  von
D.  Karl  Friedrich  Reinhardt,
Königl.  Würtemb:  Advokaten.
Stuttgart,
bei  Johann  Friedrich  Steinkopf.
1  8  1  8.
Stadtmuseum  Döbe
            
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