Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Vollst. Sach- und Gesetz-Reg., Bd. 4)

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Clausel.
Sachregister.  Capacitas  dem -
  schon  vor  ihm  solche  zu  einem  großen  Theil  weggefallen
war,  doch  theilweise  mit  Beibehaltung  des  lex  Julia  et  Pap.
Pappaea  über  das  Caducitätsrecht  (XVI.  1014.  353,  I.  48.  307.)
und  mit  manchen  neueren  Bestimmungen.  XLIII.  1498.  1499.  256,
265.  Dessen  Verordnung  wegen  der  fideicommissa  tacita.  322.
Capacitas  jus  capiendi,  capax,  capere  posse  oder  non  posse,
Erwerbunfähigkeit  aus  einer  Erbschaft  bei  vorhandener  testamenti ¬
  factio  passiva  oder  Erbfähigkeit.  Deren  Unterschied  von  der
testamenti  factio  passiva,  Solidi  capacitas.  XXXVIII.  1430.
360—363.  XXXIX.  1437.  158.  172.  174  ff.  161.  174.  180  f.
Capitis  deminutio.  Sie  zerstört  die  bisherige  juristische
Rechtsfähigkeit  oder  persona  des  capiti  minutus,  sie  macht  ihn
zum  poenae  serbus  mittels  capitis  deminutio  maxima.  XXXIX.
1433.  13—17.
*Carbonianum  edictum  (VIII.  373.  19.  XXXIII.  1390a.
118.  (bonorum  possessio  Reg.=Bd.  III  p.  41  u.  83.  Die  bonorum ¬
  possessio  decretalis  begründet  die  B  P  ex  edicto  Carboniano ¬
  gegen  Cautionsleistung  auch  auf  einstweiligen  Besitz
und  Alimentation  aus  der  Erbschaft,  bis  der  Zweifel  oder  das
Hinderniß  gehoben  ist  (missio  in  possessionum).  XXXVI.
1421h.  305.  n.  68.
Casus  impotentiae  et  c.  voluntatis  nannten  die  Römer  die  Fälle,
wenn  Jemand  entweder  nicht  Erbe  werden  konnte  oder  wollte.
XL.  1446.  258.
Causa  Curiana.  Ein  berühmter  Rechtsfall,  welcher  bei  dem
Centumviratgericht  über  pupillarische  Substitution  anhängig  war.
XL.  1447.  276  f.
*Cautela  Socini  siehe  socinische  Cautel  (VII,  546.  86--92).
XXXV.  1421  d.  334.  f.
Centumviratgericht  und  Sache  (VI.  527.  439.  VII.  551.
205.  IX.  629  und  19.  116.  XXI.  1145.  277  u.  315).  XXXV.
1421  e,  345.
Certus  dies.  Die  Erbeinsetzung  a  certo  die  ad  certum  diem
ist  unzulässig.  XL.  1441.  193.
Clausel,  als  Nebenbestimmung  bei  Rechtsgeschäften,  confirmatorische, ¬
  reservatorische,  derogitorische.  Begriff  und  Erklärung
der  vorgefundenen  Acten  von  Clauseln  und  deren  Gebrauch  bei
Testamenten,  insbesondere  deren  Wirkung  und  Möglichkeit  (Re¬
            
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