Inhaltsverzeichnis : Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 54 (1910))

XII

Inhalt.

Seite
ftreckungsgegenklage durch das Verlangen begründet, daß
das Urteil herausgegeben und die Pfändung aus ihm für
unzulässig erklärt werde?.1110
§§ 51, 56, 18. Zur Frage der Befugnis der Generalkommissionen in
Preußen zur Vertretung des Fiskus in Prozessen über
Besiedelungsangelegenheiten. 1118
§ 62. Zum Begriffe der notwendigen Streitgenossenschaft in dem Falle,
daß das Mitglied eines Kartells gegen andere Mitglieder
auf Feststellung des Nichtbestehens des Kartellzwanges in
bezug auf eine gewisse Ware klagt.1122
§ 66. Der Eigentümer der Pfandsache als Nebenintervenient in dem
Rechtsstreite zwischen Verpfänder und Pfandgläubiger über
das Bestehen der Forderung.1125
§ 109. Zuständigkeit des Prozeßgerichts zur Anordnung der Heraus-
gabe der Zinsscheine von zum Zwecke der Zwangsvoll-
streckung hinterlegten Wertpapieren?.665
§§ 140, 137, 526. Kann eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung
des Vorsitzenden mit Revision gegen das Berufungsurteil
angefochten werden?.666
§§ 222. 207. Es genügt nicht zur Wahrung der Notfrist, daß die Be-
rufungsschrift am letzten Tage der Frist in den Briefkasten
des Oberlandesgerichts befördert wird, sie muß vielmehr
durch einen zuständigen Beamten entgegengenommen sein 1127
§ 256. 1. Die Feststellung, daß ein Vertrag nichtig und daß der Rück-
tritt berechtigt sei, kann nicht nebeneinander begehrt werden.
2. Kann die Feststellung der Nichtigkeit eines erfüllten
Kaufvertrags auf Grund behaupteter Geschäftsunfähigkeit
des Verkäufers verlangt werden? Begriff des Interesse
an alsbaldiger Feststellung.483
§ 256. Voraussetzungen der Feststellungsklage: liegen sie vor, wenn die
Vollstrecker eines Testaments, in dem eine Familienstiftung
errichtet ist und über die Wahl der Verwalter durch die
Vollstrecker Bestimmungen getroffen sind, geltend machen,
daß gewisse Personen nicht geeignet seien, zu Verwaltern
gewählt zu werden?.1131
§§ 264, 268 s. auch BGB. §§ 781, 812, 677 ff. Zur Frage der unzu-
lässigen Klagänderung: liegt eine solche vor, wenn statt
der ursprünglich geforderten Abtretung einer Hypothek Zug
um Zug gegen gewisse Leistungen das künftig — nach
Empfang dieser Leistungen — abzugebende Anerkenntnis
des erfolgten gesetzlichen Überganges der Hypothek begehrt
wird? \ ".1134
§ 274. Kann die prozeßhindernde Einrede des Schiedsvertrags noch
erhoben werden, wenn bereits ein formell gültiger Schieds-
spruch vorliegt?. 1138
§ 291. Zum Begriffe der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO.1144
§§ 292, 286. Zur Frage der Zulässigkeit des Gegenbeweises gegen die
durch die Todeserklärung begründete Vermutung. — Be-
rücksichtigung von Tatsachen außerhalb des Parteivor-
bringens? .668
§§ 304, 287 s. BGB. § 254.
§§ 303, 304, 348. Revision gegen ein Berufungsurteil, das zwei Be-
klagte als Gesamtschuldner ersatzpflichtig erklärt, soweit
dem Kläger ein Schaden aus einem bestimmten Unfall
entsteht oder entstehen wird?.440
§§ 303, 421, 424. Anfechtbarkeit eines „Zwischenurteils", das über den
in Form der Widerklage gestellten Antrag auf Vorlegung
von Urkunden entscheidet?.437

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