Full text : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 43/44, Theil 1)

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43.  Buch.  1.  Tit.  §.  1837  b.  81.
interdicto  reddito.  °25)  Es  ist  kein  Grund  ersichtlich,  weshalb ¬
  diese  in  Paul.  R.  S.  IV,  7,  6  83)  für  das  unverjährbare ¬
  interdictum  de  tabulis  exhibendis  und  in  1.  1
pr.  i.  f.  D.  uti  poss.  43,  17  gemäß  Lenels  Restitution64
für  das  Uti  possidetis  bezeugte  Verjährung  als  eine
Eigenthümlichkeit  der  genannten  Juterdicte  gelten  soll.  Vielmehr ¬
  begründet  der  Umstand,  daß  für  die  interdicta  de  via
publica  und  de  via  publica  reficienda  als  Popularinterdicte
und  für  die  interdicta  Ne  vis  fiat  aedificanti,  de  migrando
und  Ne  vis  fiat  ei,  qui  legatorum  nomine  missus  est,
nach  unsrer  Ansicht  die  Unverjährbarkeit  der  sponsio  besonders ¬
  hervorgehoben  wird,  65)  die  Annahme,  dies  seien  eben
nur  Ausnahmen.  Fanden  wir  doch  die  Rechtfertigung  für
solche  einerseits  in  der  popularen  Natur  der  beiden  erstge66) ¬

anderseits  in  den  eigenthümlichen
nannten  Interdicte,
Verhältnissen  der  drei  anderen.  Hiernach  läßt  sich  füglich
eine  Ausdehnung  dieser  Ausnahmen  behaupten,  nämlich  auf
alle  Popularinterdicte,  mindestens  auf  die  prohibitorischen,
und  sodann  auf  alle  solche  prohibitorische  interdicta  privata, ¬
  welche  zum  Schutze  eines  sachlich  nicht  erst  durch
den  Erlaß  des  Interdictes  hervorgerufenen  Anspruchs  dienen. ¬
  Von  den  letzteren  führen  wir  neben  den  bereits
genannten  noch  an  das  Interdict  zum  Schutze  des  damni
67)
infecti  nomine  missus  und  das  Salvianum.
)  A.  M.  Schmidt  a.  a.  O.  S.  249  f.,  welcher  die  Wir62 ¬

kung  des  interdictum  redditum  als  dauernde  ansieht,
soweit  ihr  eine  Grenze  nicht  gezogen  sei,  von  einer  solchen ¬
  Grenze  aber  nichts  weiß.  Ihm  stimmt  zu  Burckhard ¬
  in  diesem  Commentar  Serie  der  Bücher  39  u.  40
Thl.  1  S.  393  N.  41.
S.  oben  Ziffer  77  S.  498.
63
64
Das.  S.  497  f.
65)
S.  das.  S.  491  ff.
66
S.  oben  zu  N.  61  f.
67)  Vgl.  unten  §.  1838  Ziffer  88  zu  N.  15  f.
            
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