Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 39/40, Theil 3)

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§.  32.
bb)  Resultat  der  Prüsung.
Das  Resultat  der  Untersuchung  über  den  Gehalt  des
Fundaments  der  erweiternden  Erklärung  des  cap.  ult.
X,  de  praescript.  ist  folgendes.  Weder  aus  der  allgemeinen ¬
  Fassung  der  Worte  des  Rapitels,  noch  aus  dem
beygefügten  Grunde,  noch  aus  der  allgemeinen  Vermuthung ¬
  für  Billigkeit  kann  bewiesen  werden,  dass  das  Canonische ¬
  Recht  für  die  Klagverjährung  guten  Glauben
vorgeschrieben  habe.  —  Es  sind  darin  allerdings  Sätze
aufgestellt,  die  dem  Römischen  Rechte  fremd  sind;  aber
dadurch  ist  die  Römische  Theorie  über  bona  fides  und
deren  Anwendbarkeit  auf  die  einzelnen  Verjährungsarten
nichts  weniger  als  aufgehoben,  sondern  nur  in  Einzelnheiten ¬
  modificirt  worden,  und  selbst  diese  Modificationen
erhalten  nur  in  ihrer  Verbindung  mit  dem  Ganzen  der
Römischen  Lehre  —  Sinn  und  Bedeutung.

eich
            
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