29. Buch. 2. Tit. §. 1493. u. 1497.
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causa apud aliquem sit, condici posse*9) nicht auch
auf andere Delicte angewandt werden dürfen? So in
den Fällen, in welchen (die allgemeine oder eine ange10). ¬
Nimmt man dies
wandte) doli actio möglich ist
an31), so tritt nur noch in solchen Fällen die Unbilligkeit
und der innere Widerspruch hervor, welcher darin liegt,
daß die Folgen des Dolus wider die Erben vollständig
nur aus contractlichen und ähnlichen Verhältnissen verfolgt ¬
werde, — wenn der Erblasser sich durch seinen Dolus ¬
überall nicht, oder doch nicht unmittelbar bereichert
hat; denn in diesen Fällen kann freilich von einer condictio ¬
sine causa keine Rede seyn.
Die Condiction würde daher in den geeigneten Fällen
electiv mit der in factum a. auf die Bereicherung concurriren, ¬
so daß durch die eine die andere allemal aufge32 ¬
Und aus gleichem Grunde fällt denn
hoben wird
29) L. 6. D. de cond. ob turp. vel injust. causam.
(XII. 5.)
Daß in einem Falle, wenn in Beziehung auf ein bereits
30)
bestehendes obligatorisches Verhältniß Dolus geübt und
der Obligirte dadurch unmittelbar bereichert ist, die Condiction ¬
angestellt werden kann, wird ausdrücklich gesagt:
L. 13. §. 1. D. depos. (XVI. 3.)
Dagegen darf man sich auch nicht auf die L. 28. D. de
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dolo malo (IV. 3.) berufen, die nur den bekannten
Grundsatz ausdrückt, daß die de dolo a. nicht gegen
die Erben Statt finden, sondern an deren Stelle eine
in factum actio gegeben werde, welche natürlich voraussetzt, ¬
daß die durch Dolus dem Erblasser gewonnene
Sache sich noch in der Erbschaft befinde.
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L.5. §. 1. D. de calumn. u. arg. L.9. §. 1. D. de
furt. (XLVII. 2.) auch arg. L. 2. in f. D. de vi bonor. ¬
rupt. (XLVIII. 8.) Vgl. Savigny Syst. Bd. V.
S. 262.