II. Die Procuratur.
alle empfindsamen Bedenken gegen das Ausstrecken einer eisernen
Hand wäre hier vergeblich und am unrechten Orte, wie eine Erfahrung ¬
von fünfzig Jahren zur Genüge bewiesen hat. Ohne die kräftigsten ¬
Impulse zur Kundgabe der Wahrheit vor den Schranken der
Gerechtigkeit hat die ganze Oeffentlichkeit des Verfahrens in Civilsachen ¬
nicht den Werth einer Haselnuß; ohne die freie Beweglichkeit
des Urtheiles über die Thatsachen des Prozesses, ohne eine zwanglose ¬
Kritik des inneren Werthes einer jeden Anführung und der
Glaubwürdigkeit jeder Ableugnung verdient sich alle Mündlichkeit
nicht den Preis eines Pfefferkornes. Denn die Richter, die gebunden
bleiben, einen klaren Widerspruch gegen besseres Wissen noch immer
zu respektiren, oder nur dasjenige zu glauben, was zwei Zeugen
bestätigen, oder was eine Partei beschworen hat, würden gar nicht
wissen, was sie mit den Lichtpunkten anfangen sollen, welche ihnen
aus der mündlichen Verhandlung der Sache mit allen Urkunden
allen Haupt- und Nebenumständen des Falles einströmen, ihre Ueberzeugung ¬
unwiderstehlich mit sich fortziehen". (S. 199.
„Dagegen liegt Alles daran, daß das Factum im deutschen
Prozesse endlich einmal von den unseligen Fesseln eines veralteten
Formalismus befreit werde, in denen dasselbe ein ungerechtes Mißhält; ¬
trauen in die richterliche Ueberzeugung noch immer gefangen
über
es liegt das Meiste daran, daß sich das richterliche Urtheil
das Vorbringen der Theile auf den Höhepunkt einer freien Ueberschau ¬
und Würdigung erheben dürfe, welche jeden Umstand in seinem
wahren und natürlichen Lichte erblicken läßt. Es kömmt vor allem
Anderen darauf an, daß den Gerichten die Kraft verliehen und das
Ansehen wiedergegeben werde, welche nöthig sind, um die erbärmtichen
Umtriebe, die sich ihrer Thatigkeit auf jedem Schritte in den
Weg legen, mit starkem Arme nieder zu halten und siegreich darüber
hinwegzuschreiten; es ist ein Punkt von der höchsten Wichtigkeit, daß
man die Gerechtigkeit zu einem neuen Aufschwunge beflügle und
ihren Dienern den Muth einflöße, eine energische Ueberlegenheit im
Angesichte der schmählichen Winkelzüge zu entfalten, vor denen ihr
pflichtmäßiger Eifer bisher stille zu stehen gewohnt war. Es ist eine
unerläßliche Bedingniß für jede Aenderung, welche die Begrüßung
als Fortschritt zu einer neuen Erhebung der Rechtspflege aus der
bisherigen Verkommenheit verdienen will, daß sie den Parteien und
ihren Anwälten jene schamlosen Ränke und pflichtvergessenen Kunstgriffe
für immer verleide, durch welche dieselben bisher den Rechtslauf in endlose ¬
Wirrsale zu stürzen, ein leichtes Spiel hatten. Das Uebel, was sie
damit vermeiden wollen, daß sie jeder gesetzlichen Ordnung Hohn sprechen
muß jedesmal auf die Urheber des Frevels selbst zurückfallen". (S. 6).