Volltext : Puchta, Wolfgang Heinrich: Über die Grenzen des Richteramts in bürgerlichen Rechtssachen

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Beschäftigung  für  Andere  ausmachen.  Wenn  aber
die  Gelegenheit  so  gar  zu  bequem  und  verführerisch
ist,  wer  tritt  auf,  und  wirft  einen  Stein  auf  denjenigen, ¬
  der  ihr  einmal  unterliegt?  Und  wenn  es
vollends  nicht  baare  Verunglimpfung  ist,  „daß  die
„Mehrheit  der  französischen  Notarien  am  Marke
„des  Volks  sauge;  daß  in  der  Regel  der  französische
„Notair  ein  wuchernder  Banquier  sey,  der  von
„dem  armen  Schuldner  durch  mancherlei  Kunstschliche
„mehr  Zinsen  ziehe,  als  der  Gläubiger  und  Mäckel„jude ¬
  "  127
;  wenn  es  ferner  nicht  auf  den  Namen
sondern  auf  die  Gelegenheit  zu  sündigen  ankommt,
wobei  einen  Land=  oder  Stadtschreiber,  oder  wie  er
sonst  heißt,  wohl  eben  so  leicht  eine  böse  Lust  anwandeln =
  kann,  wie  einen  Notär:  wie  könnte  sich
der  Deutsche  wünschen,  seine  Justizverfassung  auf
diese  Weise  verbessert  zu  sehen?
47.
4)  Dem  Staate  werden  neue  Lasten  aufgebürdet,  was  nicht
.
bloß  in  finanzieller  Hinscht  bedenklich  ist.
Wer  die  Welt  nimmt,  nicht  wie  sie  ist,  sondern
wie  sie  seyn  könnte,  dem  wird  freilich  der  von  den
Finanzen  entlehnte  Grund  gerade  als  der  schwächste
vorkommen.  Allein  in  seinen  Folgen  kann  er  leicht
der  wichtigste  werden.  So  lange  wir  nämlich  bei
den  Einrichtungen  im  Staate  uns  nicht  bloß  fragen
dürfen,  welche  allen  Forderungen  am  meisten  entsprechen, ¬
  also  die  beste  seyn  mag,  sondern  auch  unsere =
  Mittel  und  die  Finanzkräfte  erwägen  müssen,
127)  Genslers  Beitrag  zu  der  Gesetzgebung  für  die  Verfassung =
  der  deutschen  Gerichte  rc.  Heidelb.  1818.  S.  22.
            
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